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Das neue Urteil

Misslungene Haarverlängerung

Text:
  • Rosmarie Naef
Ausgabe:
18/04

Wer beim Coiffeur eine Haarverlängerung vornehmen lässt, hat Anspruch auf eine tadellose Arbeit.

Das Bundesgericht gab einer Kundin Recht, die 1866 Franken von ihrem Coiffeur zurückverlangte, die sie für eine missratene Haarverlängerung bezahlt hatte. Das der Kundin frisch angesetzte Fremdhaar war nach dem ersten Waschen völlig steif, verfilzt und unfrisierbar geworden. Der Coiffeur musste es bereits nach einem Tag wieder entfernen. Die Kundin lehnte eine kostenlose neue Haarverlängerung ab und verlangte vor Gericht erfolgreich ihr Geld zurück.

Der Coiffeur zog den Fall bis vor Bundesgericht, wo das Urteil der St. Galler Vorinstanz einstimmig bestätigt wurde: Entgegen der Auffassung des Friseurs handelt es sich bei einer Haarverlängerung nicht um einen Auftrag, bei dem bloss ein sorgfältiges Handeln geschuldet ist, wie bei Haar- oder Organtransplantationen.

Vielmehr besteht ein Werkvertrag mit geschuldetem Arbeitserfolg, der im vorliegenden Fall ausgeblieben ist. Weil der Friseur sein mangelhaftes Werk durch das Entfernen des Fremdhaars wieder zerstört hatte, durfte die Kundin auf eine neue Haarverlängerung verzichten und ihr Geld zurückverlangen.


Bundesgericht, Urteil vom 6. Mai 2004 (4P.65/2004)

 

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© Beobachter Ausgabe 18 vom 02. Sep 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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