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Fitnessverträge

So schwitzen Sie am richtigen Ort

Text:
  • Doris Huber
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
1/00

Vorsicht beim Abschluss eines Fitnessabos: Viele Verträge haben Haken – vor allem wenn es um Zeitgutschriften und ums Kündigen geht.

Fitnessverträge: So schwitzen Sie am richtigen Ort

Daniel B. ist verärgert. Sein Fitnessklub – nennen wir ihn Body-Fit – schliesst für zwei Wochen: wegen einer Grossreinigung und weil neue Geräte installiert werden müssen. Daniel B., der zweimal pro Woche trainiert, muss also zwangsläufig auf vier Besuche verzichten. Dass ihm der Klub die entgangene Trainingszeit nicht vergütet, hält er für eine Zumutung.

 

Sein Ärger ist verständlich. Doch leider lässt sich nichts machen. Denn im Vertrag steht: «Bei Betriebsschliessungen von bis zu zwei Wochen pro Mal, höchstens aber während vier Wochen im Jahr, hat der Klubbenützer keinen Anspruch auf Rückvergütungen.» Diesen wenig kundenfreundlichen Passus hat Daniel B. bei Vertragsabschluss zwar nicht gelesen, aber unterschrieben – also ist er gültig.

 

Daniel B. ist die Freude am Fitnessklub vergangen. Als der Einzahlungsschein für ein weiteres Mitgliedsjahr eintrifft, zahlt er nicht ein und sucht ein neues Trainingscenter. Die Mahnungen ignoriert er in der Meinung, dass eine Dienstleistung, die er nicht in Anspruch nimmt, auch nicht zu bezahlen sei.

 

Erst als der Fitnessklub mit einem Zahlungsbefehl droht, setzt sich Daniel B. mit dem Betreiber in Verbindung. Dieser beruft sich erneut auf die Vertragsbedingungen: «Wenn der Vertrag nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird, verlängert er sich stillschweigend um die vereinbarte Vertragsdauer.»

 

Nochmals ein Jahr in diesem Klub trainieren? Das kommt für Daniel nicht in Frage. Und dieses Mal ist das Recht auf seiner Seite. Wie bei der Wohnungsmiete ist nämlich auch bei einem Fitnessklubvertrag ein vorzeitiger Ausstieg möglich, wenn eine zumutbare Ersatzperson vorgeschlagen wird. «Zumutbar» heisst: Die Person muss zahlungsfähig und bereit sein, den Vertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen. Daniels Nachbarin, Cornelia K., ist bereit, seinen Vertrag mit Body-Fit zu übernehmen. Aber der Fitnessklub stellt sich erneut quer: Der Vertrag sei nicht übertragbar.

 

Doch jetzt kann Daniel B. cool lächeln, denn die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen, gilt immer – egal, wie der Vertrag formuliert ist. Somit ist Daniel dank Nachbarin Cornelia den Vertrag endlich los.

 

Cornelia K. hat den Vertrag vor allem auf einen Punkt hin genau gelesen: Werden Absenzen vergütet? Dies ist ihr wichtig, weil sie sich wegen ihres Jobs immer wieder längere Zeit im Ausland aufhält. Im Body-Fit-Vertrag steht dazu: «Wird der Benutzer länger als drei Monate an der Benützung der Einrichtungen gehindert, gewährt der Klub, gestützt auf einen entsprechenden Nachweis, eine Zeitgutschrift.»

 

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Zeitgutschriften schriftlich regeln
Solche zeitlich begrenzten Vertragsunterbrüche oder «Time-Stops» bieten immer mehr Fitnesscenters an – etwa bei Krankheit, Militärdienst, Ferien oder Auslandsaufenthalten. Für Cornelia K. sind die drei Monate am Stück jedoch ungünstig, denn sie ist zwar häufig, aber meist nicht so lange weg. Es gelingt ihr, mit Body-Fit auszuhandeln, dass sie jeweils bereits nach fünf Wochen eine Zeitgutschrift bekommt. Diese Änderung halten Cornelia K. und Body-Fit auf dem Vertragsformular fest.

 

Drei Monate später hat Cornelia grosses Pech. Bei einem Unfall erleidet sie einen komplizierten Beinbruch. Das Training wird sie für längere Zeit aufgeben müssen. Deshalb kündigt sie den Mitgliedervertrag und fordert den im Voraus bezahlten Jahresbeitrag anteilsmässig zurück.

 

Doch Body-Fit winkt ab. Der Klub will lediglich eine Zeitgutschrift ausstellen. Das muss Cornelia K. jedoch nicht akzeptieren. Denn aus einem befristeten Fitnessklubvertrag kann man auch vorzeitig aussteigen, wenn man einen wichtigen Kündigungsgrund geltend machen kann. «Wichtig» heisst, dass ausserordentliche Umstände eingetreten sind, die die kündigende Partei nicht voraussehen konnte und nicht selber verschuldet hat. Nebst einem Unfall gelten etwa eine schwere Krankheit, ein überraschender berufsbedingter Wohnortswechsel oder eine Schwangerschaft als wichtige Gründe. Bei der Kündigung werden die entsprechenden Belege am besten gleich mitgeschickt.

 

Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund sieht das Gesetz eine Frist von drei Monaten vor. Cornelia K. kann also nicht sofort aus dem Vertrag aussteigen. Doch nun zeigt sich Body-Fit kulant. Der Klub erklärt sich angesichts der ausserordentlichen Umstände bereit, ihr die ganze Zeitspanne zurückzuzahlen, während der sie wegen ihres Unfalls nicht mehr trainieren kann. So gewinnt Body-Fit trotz zwischenzeitlichen Missklängen eine Kundin für später zurück – und präsentiert sich auch aus Kundensicht als fit.

So gehen Sie auf Nummer sicher

Ergänzen, ändern und streichen Sie jene Klauseln im Vertrag, die nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen. Und vor allem: Lesen Sie das Kleingedruckte!

Fitnessverträge werden üblicherweise als Mietverträge eingestuft. Denn als Hauptleistung stellen die Klubs ihren Mitgliedern Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung. In der Regel werden solche Verträge für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Sie können nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn der Vertragsnehmer eine Ersatzperson stellt oder einen wichtigen Kündigungsgrund geltend machen kann. Möchten Sie einen Vertrag kündigen, muss die Kündigung am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist im Besitz des Fitnessklubs sein.


Vertragsbestimmungen sind grundsätzlich verhandelbar und können im gegenseitigen Einverständnis geändert, ergänzt und gestrichen werden. Zeigt sich der Klub nicht verhandlungsbereit, wechseln Sie besser zur Konkurrenz. Lesen Sie vor Abschluss eines Vertrags das Kleingedruckte. Achten Sie dabei vor allem auf folgende Punkte:

  • Lassen Sie sich nicht zu einer langen Vertragsdauer verleiten, auch wenn Rabatte winken.

  • Kontrollieren Sie die Bedingungen für zeitlich begrenzte Vertragsunterbrüche (Time-Stops). Ergänzen Sie die im Vertrag aufgeführten Gründe nach Ihren Bedürfnissen.

  • Viele Verträge verlängern sich automatisch. Seriöse Klubs verpflichten sich, ihre Mitglieder rechtzeitig an die Verlängerung respektive an die Kündigungsfrist zu erinnern. Eine solche Klausel kann auch zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden.

  • Bestimmungen wie «Änderungen der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten» geben einem Fitnessklub alle Rechte und überwälzen alle Einschränkungen auf die Kundschaft. Am besten streichen Sie diese durch.

© Beobachter Ausgabe 1 vom 07. Jan 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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