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Handwerker

Was tun, wenn gepfuscht wird?

Text:
  • Nathalie Garny
Ausgabe:
13/08

Wenn bei der Küchenrenovation oder beim Verlegen von Terrassenplatten etwas schiefgeht, können Sie beim Handwerker auf Ihre Rechte pochen. Auf HelpOnline erfahren Sie wie.

Wenn die Arbeit des Handwerkers mangelhaft ist, haben Sie als Besteller die folgenden Ansprüche: Sie können eine kostenlose Nachbesserung, bei kleineren Mängeln eine Preisminderung oder die Wandelung des Vertrags verlangen, wenn das Werk völlig unbrauchbar ist. Wandelung bedeutet: Der Vertrag wird rückwirkend aufgelöst. Der Handwerker nimmt das Werk zurück, und Sie bezahlen nichts. Das gilt allerdings nicht, wenn das Werk sich nur mit hohem Aufwand wieder entfernen lässt.

Mängel müssen Sie sofort nach ihrer Entdeckung rügen, am besten schriftlich und eingeschrieben. Wie man eine Mängelrüge formuliert, können Sie auf HelpOnline nachlesen. Ebenfalls finden Sie dort die Adressen der Branchenverbände, an die Sie sich wenden können, wenn Sie sich mit dem Handwerker nicht einigen können und Sie eine Expertise benötigen.


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© Beobachter Ausgabe 13 vom 25. Jun 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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