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Hochzeitsfotos

Wem gehören die Negative?

Mitarbeit:
  • Doris Huber
Ausgabe:
9/07

Frage: Für unsere Hochzeit engagierten wir einen Fotografen. Wir bezahlten seinen Zeitaufwand und zusätzlich die Abzüge. Nun möchten wir die Fotonegative für weitere Bilder. Doch der Fotograf will uns diese nicht aushändigen. Darf er das?

Diese Frage ist leider nicht eindeutig zu beantworten. Denn es gibt mindestens zwei sich widersprechende Gerichtsurteile zur Frage, wem die Nega­tive gehören, wenn bei der Erteilung des Fotoauftrags dazu nichts abgemacht wurde. Immerhin gehen beide Urteile von einem Werkvertrag aus, der im Obligationenrecht geregelt ist.

Das neuere Urteil von 1998 kommt zum Schluss, dass die Negative «aus werkvertraglichen Überlegungen grundsätzlich nicht zum geschuldeten Arbeitserfolg» gehören und deshalb die Besteller keinen Anspruch darauf haben. Der Fotograf habe also den Vertrag erfüllt, wenn er dem Besteller die Abzüge aushändigt.

Das ältere Urteil von 1997 kommt zum gegenteiligen Schluss; es spricht dem Besteller das Recht auf die Negative zu, allerdings mit einer etwas anderen Ausgangssituation. Trotzdem bleibt vor diesem Hintergrund die Sache kontrovers.

Inzwischen stellen Fotografinnen und Fotografen zwar kaum mehr Negative her; sie arbeiten vielmehr digital und verwenden andere Datenträger. Das schafft aber das Problem nicht aus der Welt. Denn auch bei digitaler Produktion stellt sich die Frage, wem die Rohdaten gehören, wenn nichts vereinbart wurde.

Ein Aufpreis ist üblich

Genau hier ist eigentlich einzuhaken: Am besten klärt man diesen Punkt nämlich im Voraus dann wenn man mit der Fotografin oder dem Fotografen sowieso die Details zum Auftrag abmacht. In der Regel zahlt man einen Aufpreis, wenn man die Negative oder Rohdaten ausgehändigt haben möchte.

Versuchen Sie in Ihrer Situation mit dem Fotografen eine Lösung zu finden, indem Sie zum Beispiel anbieten, ihm die Rohdaten abzukaufen, diese also nochmals separat zu bezahlen. Oder indem Sie ihn fragen, wie lange er Negative normalerweise in seinem Archiv aufbewahrt. Wenn das nicht allzu lange dauert, könnte er sie Ihnen nachher ohne Aufpreis überlassen.

 

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© Beobachter Ausgabe 9 vom 25. Apr 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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