Sara Stalder sprach Klartext: «Wenn die Anbieter nicht einlenken, sind wir bereit, gegen sie zu klagen», sagte die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) im Januar. Damals mahnte die SKS zusammen mit dem Beobachter sowie den Westschweizer und Tessiner Konsumentenschutzorganisationen FRC und ACSI die Telekomfirmen ab (siehe «Telekomfirmen: Fieses im Kleingedruckten»): Entweder ändern Swisscom, Sunrise und Orange ihre unfairen Vertragsklauseln, oder die Allianz der Konsumentenverbände geht gegen sie vor Gericht. Basis dafür ist das revidierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es taxiert Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als unlauter, die die Konsumenten erheblich und ungerechtfertigt benachteiligen.

Kündigung wird erleichtert

Der Druck hat gewirkt – die drei Telekomanbieter haben ihre AGB aufgrund der Kritik überprüft und beanstandete Klauseln geändert. So profitieren nun mehrere Millionen Schweizerinnen und Schweizer von verbesserten Vertragsbedingungen: alle, die mit Swisscom, Sunrise oder Orange einen Vertrag über ein Handyabo abgeschlossen haben.

Beispielsweise kann der Kunde künftig ohne Weiteres kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn die Preise erhöht oder die Dienstleistungen (Netzabdeckung, Bandbreite) verschlechtert werden. Bislang definierten die Anbieter das als «nicht wesentliche Vertragsbedingungen», die nicht zur Kündigung berechtigten.

Umgekehrt können etwa Sunrise sowie Orange Kunden nur noch dann den Vertrag kündigen, wenn diese die Rechnung tatsächlich nicht bezahlt haben – bisher reichte es aus, dass die Firma «Zweifel an der Zahlungsfähigkeit» der Kundin oder des Kunden hatte.

Orange hat die geänderten Vertragsbestimmungen bereits zum 1. März in Kraft gesetzt, Swisscom und Sunrise wollen es im Verlauf des zweiten Quartals tun.

Die Telekomanbieter haben allerdings nicht in allen Punkten nachgegeben. So gibt es weiterhin Leistungseinschränkungen bei als «unlimited» oder «infinity» beworbenen Produkten. Alle drei Anbieter wollen aber klarer kommunizieren, was bei solchen Flatrate-Angeboten inbegriffen ist respektive in welchen Fällen die Leistung eingeschränkt wird, und sie wollen die Werbung entsprechend anpassen.

«Kleine Schönheitsfehler»

«Wir haben in den Verhandlungen einen grossen Erfolg mit kleinen Schönheitsfehlern erzielt», bilanziert Sara Stalder. «Entscheidend für uns ist, dass die Kündigungsmöglichkeiten zugunsten der Kunden deutlich ausgeweitet wurden.»

Orange und Sunrise etwa verzichten künftig auf sogenannte Roll-Over-Klauseln: Wenn die Mindestvertragsdauer (meist ein oder zwei Jahre) vorbei ist und das vergünstigte Handy somit abbezahlt, können die Kunden jeden Monat kündigen – bisher verlängerte sich der Vertrag automatisch um mindestens ein weiteres Jahr. Dazu kommen deutlich verbesserte Kündigungsrechte des Kunden, wenn er ins Ausland zieht oder wenn er an seinem Wohnort oder am Arbeitsort keinen Empfang hat.

Beobachter-Chefredaktor Andres Büchi freut sich, dass die vom Beobachter tatkräftig unterstützte Aktion viel bewirkt hat: «Die Mehrheit der Schweizer Handynutzer wird von den Verbesserungen, die wir herausgeholt haben, profitieren können.»