Renovationen
So kommen Sie nicht in Teufels Küche
Eine Küchenrenovation ist eine teure Sache - und wer voreilig einen Vertrag unterschreibt, kann böse Überraschungen erleben. Wie Sie sich wappnen.
Eine neue Küche kostet in günstigeren Varianten 15'000 bis 20'000 Franken. Man kann aber problemlos auch 50'000 Franken und mehr ausgeben. Da lohnt es sich, sorgfältig vorzugehen. Als Erstes empfiehlt Martin Pfister vom Küchen-Verband Schweiz, dem Branchenverband von Küchenspezialisten, ein persönliches Kostendach festzulegen und zusätzlich einen Betrag für Unvorhergesehenes zu reservieren. «Und dann sieht man sich um, wo man für diesen Betrag das Optimum bekommt.»
Wer weder Fachkenntnisse noch Zeit hat, sucht am besten eine Küchenbaufirma, die als Generalunternehmerin funktioniert. Diese organisiert im Auftrag des Kunden den Umbau von der Auftragserteilung bis zur Übergabe, koordiniert die Termine mit allen Handwerkern wie Elektriker, Maler, Plättlileger, Sanitär. Ein weiterer Vorteil: Die Küchenfirma ist so auch alleinige Ansprechpartnerin, wenn am Ende Mängel gerügt werden müssen (siehe unten: «Tipps zum Küchenumbau»).
Ganzheitliches Denken ist insbesondere bei Küchenrenovationen in älteren Häusern gefragt, damit man die neue Küche nicht an eine veraltete Haustechnik anschliesst. «Die häufigsten Probleme gibt es bei der Lüftung», erklärt Martin Pfister vom Küchenverband. Er empfiehlt daher, beim Küchenbauer hartnäckig nachzufragen, wie die Lüftung in der neuen Küche funktionieren soll. «Am besten lässt man sich schriftlich bestätigen, dass das Lüftungssystem zur Abzugshaube passt und die Lüftungsschlitze gross genug sind.»
1. WAHL DES KÜCHENBAUERS
Zur umsichtigen Planung gehört, dass man sich den Küchenbauer sorgfältig aussucht. Hier helfen Referenzpersonen weiter, die erzählen können, wie ihr Umbau funktioniert und wie die Firma auf allfällige Mängelrügen reagiert hat. Manche Firmen bieten die Möglichkeit an, Küchen bei ehemaligen Kunden zu besichtigen - auf diese Weise lässt sich die Qualität der Ausführung direkt prüfen.
Ein professioneller Küchenbauer schaut sich die Räumlichkeiten vor Ort an. Er erkundigt sich nach den Bedürfnissen der Kunden, nach den Abläufen und Gewohnheiten im Haushalt, um die Küche möglichst praktisch für Benutzerinnen und Benutzer einzurichten. Wer prompten Service auch nach dem Umbau schätzt, ist mit einer Firma aus der Region gut bedient.
2. LEISTUNGSBESCHRIEB
Ein weiteres Qualitätsmerkmal, so Werner Oetiker, Fachexperte des Schreinerverbands, ist ein genauer Leistungsbeschrieb: «Eine detaillierte Offerte, verbunden mit einem verlässlichen Plan.» Dieser Kostenvoranschlag enthält alle Masse, Materialien, Möbeleinteilungen, Abdeckungen, Farben, das Innenleben der Schränke und vor allem die exakten Preise.
Der genaue Leistungsbeschrieb hat den Vorteil, dass er beide Seiten zwingt, die eigenen Vorstellungen zu konkretisieren und damit zu verhindern, dass unausgesprochene Erwartungen später für Ärger sorgen. «Sehr viele Probleme und Streitigkeiten lassen sich darauf zurückführen, dass man am Anfang die Sache zu wenig genau besprochen hat», sagt Oetiker. Aus seiner Erfahrung als Gutachter weiss er: «Je mehr Zeit man in eine ausführliche Besprechung investiert, umso weniger gibts nachher Querelen und Ärger.»
WAS TUN BEI MÄNGELN?
Leider sehen viele Verträge - übrigens auch die Normverträge des Küchen- und Schreinerverbands - vor, dass der ganze Betrag zu zahlen ist, selbst wenn noch Mängel zu beheben sind. Das ist ein massiver Nachteil für die Kunden. Wie anders als mit einem Geldrückbehalt soll man Druck machen, wenn sich der Küchenbauer mit der Nachbesserung Zeit lässt? Wer bei Mängeln nicht auf das Wohlwollen eines Küchenbauers angewiesen sein will, sollte sich vor Vertragsunterzeichnung eine bessere Ausgangsposition schaffen: mit der Streichung der fraglichen Passage aus dem Werkvertrag.
Tipps zum Küchenumbau
- Bei Messeverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht. Lassen Sie sich daher nicht vorschnell zu einer Unterschrift verleiten.
- Beachten Sie, dass nur eine erste, grobe Offerte gratis ist. Fragen Sie nach den Kosten, sobald Sie die Küchenbaufirma einen detaillierten Plan mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen.
- Unterschreiben Sie nur einen Vertrag mit einem detaillierten Leistungsbeschrieb.
- Prüfen Sie diesen Beschrieb genau (Masse, Materialien, Farben, Geräte), denn er ist Grundlage für die folgenden Arbeiten. Halten Sie nachträgliche Anpassungen schriftlich fest.
- Beachten Sie das Kleingedruckte zum Vertrag und lassen Sie sich Klauseln erklären, die Sie nicht verstehen. Akzeptieren Sie keine Einschränkungen der Garantie - der Küchenbauer soll für Garantieansprüche direkt haften. Die Garantiefrist soll für unbewegliche Einbauten mindestens fünf, für Geräte mindestens ein Jahr dauern.
- Streichen Sie Klauseln, die Ihnen verwehren, bei Mängeln einen Teil des Werklohns zurückzubehalten.
- Führen Sie die Abnahme rasch nach Fertigstellung der Küche durch, und zwar zusammen mit dem Küchenbauer. Erstellen Sie dabei ein Mängelprotokoll, das Sie von ihm unterschreiben lassen. Halten Sie auch schriftlich fest, bis wann die Mängel behoben werden müssen. Solche Nachbesserungen sind für den Kunden unentgeltlich. Später entdeckte Mängel muss man sofort melden, sonst verliert man seine Rechte.
- Wenn die Nachbesserung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt, können Sie grundsätzlich jemand anderen damit beauftragen. Doch Achtung: Die Kosten für diese Arbeiten tragen zunächst Sie. Deshalb ist es wichtig, dem säumigen Küchenbauer dieses Vorgehen schriftlich mitzuteilen.
Das hilft im Streitfall
Ist ein nach kurzer Gebrauchszeit unansehnliches Spülbecken ein Mangel oder nicht? Ist die Glasrückwand gesprungen, weil sie falsch montiert war oder weil sie einen Schlag bekam? Wenn Mängelrügen mit dem Küchenbauer nicht befriedigend gelöst werden können, bleibt dem Kunden nur, mit einem Gutachten den Mangel zu beweisen. Sowohl der Küchen-Verband (KVS) wie der Schreinerverband (VSSM) stellen Fachleute für unabhängige Expertisen. Dabei werden die Mängel vor Ort gemeinsam mit allen involvierten Parteien begutachtet und Lösungen diskutiert.
Der KVS erstellt Expertisen nach einem Reglement. Das Honorar für die Fachperson beträgt 190 Franken pro Stunde (plus Spesen für Weg und Administration). Es ist ein Vorschuss von 1000 Franken zu leisten. Erstes Ziel ist ein Vermittlungsvorschlag für eine einvernehmliche Mängelbehebung. Ist das nicht möglich, arbeitet die Expertin ein schriftliches Gutachten aus. Küchen-Verband Schweiz (KVS), 8021 Zürich, Telefon 044 225 42 25; www.kuechen-verband.ch
Auch der VSSM verrechnet Expertisen nach Aufwand. Wenn die Sache abschliessend vor Ort erledigt werden kann, kostet das 500 bis 900 Franken (Richtwert). Ein schriftliches Gutachten kostet 1000 bis 2000 Franken; es ist ein Vorschuss von 800 Franken zu leisten. VSSM, 8044 Zürich, Telefon 044 267 81 00; www.schreiner.ch
Wichtig ist, mit der involvierten Küchenbaufirma im Voraus zu klären, wer sich wie an den Expertisenkosten beteiligt. Sie können die Expertise auch gemeinsam in Auftrag geben.
© Beobachter Ausgabe 5 vom 28. Feb 2007 - Alle Rechte vorbehalten






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