Verspätete Rechnungen

Ab wann läuft die Frist?

Mitarbeit:
  • Doris Huber
Ausgabe:
15/06

Frage: Einmal mehr habe ich eine Rechnung mit Verzögerung erhalten: Sie ist datiert auf den 9. Juni, erhalten habe ich sie aber erst am 22. Juni - mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Ab wann läuft nun die Frist: ab Rechnungsdatum oder ab Erhalt?

Forderungen sind grundsätzlich sofort zur Bezahlung fällig, ausser die beiden Vertragsparteien - Verkäuferin und Käufer, Handwerker und Kundin - haben andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. In der Praxis notiert der Anbieter oft erst auf der Rechnung eine Zahlungsfrist: «Zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.» Oder: «Rechnung zahlbar innert 10 Tagen nach Lieferung.» Entsprechend lang hat der Kunde Zeit, die Rechnung zu begleichen.

 

Wenn aber ein Anbieter wie in Ihrem Fall die Zahlungsfrist ungenau formuliert, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Frist ab Erhalt der Rechnung läuft. Dabei ist zu beachten: Geldschulden sind Bringschulden. Das bedeutet, dass der Geldbetrag am 30. Tag nach Rechnungseingang beim Gläubiger eingetroffen respektive seinem Konto gutgeschrieben sein muss.

 

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© Beobachter Ausgabe 15 vom 19. Jul 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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