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Werkstatt

Wenn der Garagist mehr repariert als verlangt

Text:
  • Nathalie Garny
Bild:
  • Jupiterimages Stock-Kollektion
Ausgabe:
12/09

Macht der Garagist beim Service mehr, als nötig ist, fragen sich viele, wer die zusätzlichen Ersatzteile und Arbeitsstunden bezahlen muss. HelpOnline zeigt, wie man solche Probleme vermeidet.

Führen Garagisten mehr Reparaturen aus als vereinbart, handelt es sich rechtlich um eine sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag. Das heisst: Wenn die Arbeiten im Interesse des Auftraggebers waren, schuldet man auch für diese ein Entgelt – selbst wenn sie nicht notwendig waren oder der Garagist klar Weisungen missachtet hat.

Wie hoch eine solche Entschädigung sein sollte, hat das Bundesgericht noch nie entschieden. Sie können sich aber auf den Standpunkt stellen, dass Sie in einem solchen Fall den reinen Materialwert entschädigen müssen. Hat das verwendete Material einen hohen Wert und war die Arbeit völlig unnötig, kann die Entschädigung auch tiefer ausfallen. Reklamieren Sie jedenfalls schriftlich, wenn Sie mit den Zusatzarbeiten nicht einverstanden sind.

Noch besser ist allerdings, wenn Sie sich bereits vorgängig absichern und eine schriftliche Offerte mit einem Fixpreis oder einem Kostendach verlangen. Dann darf der Garagist hinterher auch keine höhere Rechnung stellen.

Was der Kostenvoranschlag enthalten ­sollte, damit er verbindlich ist, erfahren Sie auf www.helponline.ch.

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