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Werkvertrag
Unpassende Brille nehmen?
Frage: Die Brille, die ich beim Optiker bestellte, passt schon zum zweiten Mal nicht. Die Gläser sind falsch. Trotzdem verlangt der Optiker, dass ich die Brille nehme. Er will auch die Anzahlung von 200 Franken nicht zurückzahlen. Muss ich das akzeptieren?
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Nein, das müssen Sie nicht akzeptieren. Sie können in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. Rechtlich sieht das so aus: Wenn ein Optiker eine Brille nach einem vom Kunden mitgebrachten Rezept anfertigt, entsteht ein sogenannter Werkvertrag. Dieser verpflichtet den Optiker, ein tadelloses Werk abzuliefern also eine Brille mit Gläsern entsprechend dem Rezept.
Als das beim ersten Mal nicht klappte, haben Sie sich richtig verhalten so wie es auch das Obligationenrecht vorsieht: Sie haben dem Optiker die Möglichkeit eingeräumt, die mangelhafte Brille nachzubessern, sprich: die richtigen Gläser einzusetzen. Wenn dann auch die Nachbesserung nicht zum Erfolg führt, können Sie vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall schulden Sie dem Optiker keinerlei Entgelt. Und selbstverständlich muss er Ihnen die anbezahlten 200 Franken zurückerstatten.
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© Beobachter Ausgabe 4 vom 14. Feb 2007 - Alle Rechte vorbehalten



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