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Wertsendungen

Schmuck weg – Pech, sagt Post

Text:
  • Doris Huber
Bild:
  • Fred Merz/Rezo
Ausgabe:
15/10

Ein Einschreibebrief mit Schmuck im Wert von mehreren tausend Franken verschwindet. Doch die Post lehnt die Haftung ab.

Wertsendung: Schmuck weg – Pech, sagt Post

Zehn Ringe, Colliers, Arm- und Fussketteli im Wert von ungefähr 4500 Franken packte Geneviève Leu in ein gepolstertes Kuvert. Um den Schmuck verkaufen zu kön­nen, wollte sie den Wert von einem Experten schät­zen lassen. Am Postschalter fragte sie, ob sie genügend ­ab­gesi­chert sei, wenn sie den Schmuck ­eingeschrieben schicke – und bekam eine Zusage. Doch: Auf dem Weg zum Fachmann verschwand das Kuvert.

Die Post bestätigte darauf zwar, dass der Einschreibebrief ver­schwun­­den war, lehnte eine Haftung aber ab.

Eingeschrieben und doch nicht versichert – wie ist das möglich? Tatsächlich halten die Geschäftsbedingungen der Post fest, dass sie bei Einschreiben zwar bis zum Betrag von 500 Franken haftet – aber nur wenn gewisse Grenzen eingehalten sind. So darf eine Schmucksendung höchstens 2000 Franken wert sein: «Werden diese Limi­ten überschritten, ist die Haftung ausgeschlossen.» Deshalb hatte Geneviève Leu nicht einmal Anspruch auf die 500 Franken Haftung wie bei einem normalen Einschreibebrief.

500 Franken «aus Kulanz»

Doch hätte die Schaltermitarbei­terin beim Hinweis «Schmuck» nicht nachfragen müssen – ­etwa nach dem Wert? Hätte sie nicht auf die speziellen Haftungsgrenzen aufmerksam machen müssen? Die Post weicht aus: «Wir gehen davon aus, dass der Wert des Inhalts am Schalter nicht besprochen wurde.» Die Mitarbeiterin sei «sehr erfahren». Da jedoch nicht ganz auszuschliessen sei, dass es am Schalter Missverständnisse gab, erklärt sich die Post nun bereit, «aus Kulanzgründen 500 Franken zu erstatten». Immerhin ein Beitrag an den Schaden. Aber die Erfahrung ist bitter, findet Geneviève Leu.

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© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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