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    Da will ich hin

Skipässe

Bergbahn zu – Geld zurück?

Text:
  • Michael Krampf
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
25/09

Wenn ein Sturm oder eine Betriebsstörung das Skigebiet lahmlegt, gibt es nur teilweise Entschädigungen. Doch Bergbahnen sind oft grosszügiger, als ihre Tarifbestimmungen für Skipässe vorgeben.

Befürchten Sie, in den Skiferien plötzlich an der Schweinegrippe zu erkranken? Dann sollten Sie Ihre Winterferien in Grindelwald buchen. Das Berner Skigebiet zeigt sich am grosszügigsten, wenn es um die Rückerstattung der Ticketkosten bei Krankheit geht. Das zeigt ein Vergleich der Transportbestimmungen von sieben Skiregionen in der Schweiz.

Dessen Ergebnis ist verwirrend: Bei den Schweizer Bergbahnen herrscht bezüglich Transportbedingungen ein Durcheinander. Einheitliche Regeln gibt es nicht. Möglich ist das, weil der Gesetzgeber hier keine zwingenden Vorgaben erlassen hat. Es gilt die vielgepriesene Vertragsfreiheit will heissen: Jede Bahn kann selber bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen sie dem Kunden ein Ticket ersetzt oder das Geld zurückgibt. Die Bedingungen stehen im Kleingedruckten und kaum ein Kunde liest sie vor dem Ticketkauf. Das kann sich hinterher rächen.

Beim Wetter kulant, bei Krankheit strikt

Doch das Positive vorweg: Die Bergbahnen sind weniger stur, als es aufgrund der Vertragsbedingungen erscheinen mag. So steht in allen Reglementen, dass bei einer Betriebsstörung oder wegen schlechten Wetters keine Entschädigung gezahlt wird. Auf Nachfrage zeigt sich die Mehrheit der Bahnbetreiber jedoch kulant. Fallen alle Anlagen aus, was im letzten Winter vielerorts wegen Föhnstürmen vorkam, dürfen die Skifahrer in Davos und Grindelwald gratis auf eine benachbarte Skiregion ausweichen. In den anderen Gebieten erhält man einen Gutschein für eine Tageskarte oder das Geld zurück.

Bei Krankheit oder Unfall sind die Bahnen jedoch strikt. Alle verlangen ein Arztzeugnis, bevor sie Geld zurückerstatten. Arosa, Davos und Zermatt wollen gar ein Zeugnis von einem Arzt aus der Region. «Um Missbräuchen vorzubeugen», sagt Britta Schnewlin von den Bergbahnen Davos Klosters. Muss ein Verunfallter also den Helikopterpiloten bitten, beim lokalen Spital eine Zwischenlandung einzulegen, um sich den Schädelbruch vom Arzt bestätigen zu lassen, bevor er ins Unterland geflogen wird? «Nein», sagt Schnewlin, «da würden wir natürlich eine Ausnahme machen.»

Grundsätzlich keine Ausnahme wird gemacht, wenn der Freund, Ehemann oder eine andere Begleitperson wegen Krankheit oder Unfall das Bett hüten muss und man selber keine Lust hat, allein den Berg hoch- und runterzufahren. Das gilt bei allen Bergbahnen, auch wenn es nicht immer ausdrücklich in den Vertragsbestimmungen steht. Denn wer gesund ist, kann das Liftangebot weiterhin in Anspruch nehmen, auch wenn es allein weniger Spass macht.

Grosszügig bei unfreiwilligem Abbruch

Auf Nachfrage des Beobachters lassen die Bergbahnen aber Gnade vor Recht walten. Allerdings nur unter ganz eng umrissenen Bedingungen: wenn die Begleitperson nicht mehr auf die Piste gehen kann, weil sie die erkrankte Person betreuen muss. Wenn also der fünfjährige Sohn erkrankt und seine Mutter ihn im Hotel pflegen muss, bekommt sie dann ihr Geld zurück? «In solchen Fällen wären wir grosszügig», sagt etwa Peter Reinle von den Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis. «Denn das käme ja einem Abbruch der Ferien gleich.»

Arosa wartet dieses Jahr mit einem Angebot der besonderen Art auf, das über die üblichen Tarifbestimmungen hinausgeht: Die Bergbahnen garantieren Saisonkarteninhabern, dass die Sonne in Arosa während der Wintersaison an mindestens 60 Tagen scheinen wird. Wenn nicht, kommt die «Sonnengarantie» zum Zug. Man erhält pro verpassten Sonnentag einen Gutschein im Wert von 20 Franken, den man beim Kauf einer neuen Saisonkarte im nächsten Winter einlösen kann. Die Chancen auf diese Vergünstigung stehen allerdings schlecht. In den letzten fünf Jahren schien die Sonne in Arosa immer an mehr als 60 Tagen. Und – Hand aufs Herz - wer hofft denn schon auf schlechtes Wetter in den Ferien?

In welchem Fall gibt es wie viel zurück? Sieben Skiregionen im Vergleich

  Foto: Arosa Tourismus
Arosa
Verlust oder Diebstahl des Tickets Ersatz gegen Kaufquittung für Tickets ab 3 Tagen. Bearbeitungsgebühr 20 Franken
Krankheit oder Unfall Anteilmässige Rückerstattung gegen Arztzeugnis aus der Region Arosa/Chur für Tickets ab 2 Tagen. Rückerstattung für Begleitperson: im Ermessen der Bergbahn
Totalausfall aller Anlagen wegen Wetter (Lawinen, Sturm, Schneemangel) Anteilmässige Rückerstattung oder Verlängerung des Tickets
Totalausfall aller Anlagen wegen Betriebsstörung Anteilmässige Rückerstattung oder Verlängerung des Tickets. Ausfall nur einer Bahn: blockierte Skifahrer erhalten nach längerer Wartezeit Gutschein für warmes Getränk (liegt im Ermessen der Bergbahn)
  Foto: Swiss-Image.ch
Davos/Klosters
Verlust oder Diebstahl des Tickets Ersatz gegen Kaufquittung für Tickets ab 3 Tagen. Bearbeitungsgebühr 20 Franken
Krankheit oder Unfall Anteilmässige Rückerstattung gegen Arztzeugnis aus der Region Davos/Klosters für Tickets ab 3 Tagen. Rückerstattung für Begleitperson: im Ermessen der Bergbahn
Totalausfall aller Anlagen wegen Wetter (Lawinen, Sturm, Schneemangel) Gratisbenützung der Skigebiete Pischa, Rinerhorn, Jakobshorn oder Madrisa
Totalausfall aller Anlagen wegen Betriebsstörung Gratisbenützung der Skigebiete Pischa, Rinerhorn, Jakobshorn oder Madrisa
  Foto: Engelberg-Titlis
Engelberg
Verlust oder Diebstahl des Tickets Ersatz gegen Kaufquittung
Krankheit oder Unfall Anteilmässige Rückerstattung gegen Arztzeugnis ab Hinterlegung des Tickets, für Tickets ab 2 Tagen. Rückerstattung für Begleitperson: im Ermessen der Bergbahn
Totalausfall aller Anlagen wegen Wetter (Lawinen, Sturm, Schneemangel) Gutschein für eine Tageskarte
Totalausfall aller Anlagen wegen Betriebsstörung Gutschein für eine Tageskarte. Ausfall nur einer Bahn: blockierte Skifahrer erhalten nach längerer Wartezeit Gutschein für warmes Getränk (liegt im Ermessen der Bergbahn)
  Foto: Bergbahnen Flumserberg
Flumserberge
Verlust oder Diebstahl des Tickets Ersatz gegen Kaufquittung für Saisontickets. Ersatz von Wochentickets: im Ermessen der Bergbahn
Krankheit oder Unfall Anteilmässige Rückerstattung gegen Arztzeugnis für Tickets ab 2 Tagen. Wertgutschein für Begleitperson: im Ermessen der Bergbahn
Totalausfall aller Anlagen wegen Wetter (Lawinen, Sturm, Schneemangel) Keine Rückerstattung
Totalausfall aller Anlagen wegen Betriebsstörung Keine Rückerstattung. Ausfall nur einer Bahn: blockierte Skifahrer erhalten nach 20 Minuten Wartezeit Gutschein für warmes Getränk (liegt im Ermessen der Bergbahn)
  Foto: Grindelwald Tourismus
Grindelwald/Wengen
Verlust oder Diebstahl des Tickets Ersatz gegen Kaufquittung für Tickets ab 3 Tagen. Ausnahmen im Ermessen der Bergbahn
Krankheit oder Unfall Anteilmässige Rückerstattung gegen Arztzeugnis ab Hinterlegung des Tickets. Rückerstattung für Begleitperson: im Ermessen der Bergbahn
Totalausfall aller Anlagen wegen Wetter (Lawinen, Sturm, Schneemangel) Gratisbenützung des Skigebiets Mürren/Schilthorn
Totalausfall aller Anlagen wegen Betriebsstörung Gratisbenützung des Skigebiets Mürren/Schilthorn
  Foto: Sportbahnen Melchsee-Frutt
Melchsee-Frutt
Verlust oder Diebstahl des Tickets Ersatz gegen Kaufquittung für Tickets ab 4 Tagen. Bearbeitungsgebühr 10 Franken
Krankheit oder Unfall Anteilmässige Rückerstattung gegen Arztzeugnis für Tickets ab 2 Tagen. Rückerstattung für Begleitperson: im Ermessen der Bergbahn
Totalausfall aller Anlagen wegen Wetter (Lawinen, Sturm, Schneemangel) Keine Rückerstattung
Totalausfall aller Anlagen wegen Betriebsstörung Keine Rückerstattung. Ausfall nur einer Bahn: blockierte Skifahrer erhalten nach 30 Minuten Wartezeit Gutschein für warmes Getränk (liegt im Ermessen der Bergbahn)
  Foto: Zermatt Tourismus
Zermatt/Cervinia/Valtournenche
Verlust oder Diebstahl des Tickets Ersatz gegen Kaufquittung
Krankheit oder Unfall Anteilmässige Rückerstattung gegen Arztzeugnis für Tickets ab 2 Tagen. Rückerstattung für Begleitperson: im Ermessen der Bergbahn
Totalausfall aller Anlagen wegen Wetter (Lawinen, Sturm, Schneemangel) Anteilmässige Rückerstattung für Tickets ab 2 Tagen
Totalausfall aller Anlagen wegen Betriebsstörung Anteilmässige Rückerstattung für Tickets ab 2 Tagen. Ausfall nur einer Bahn: blockierte Skifahrer erhalten nach 20 Minuten Wartezeit Gutschein für warmes Getränk (liegt im Ermessen der Bergbahn)

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Wer sich auf www.ski.graubuenden.ch registrieren lässt, kann in Graubünden bei der Aktion «Grischa-Bonus» mit etwas Glück ab März 2010 bis Saisonende günstiger Ski fahren und übernachten. Denn pro Podestplatz eines Schweizer Skistars an einem Weltcup- oder Olympiarennen gibt es ein Prozent Ermässigung auf Ein-, Zwei- oder Dreitageskarten und auf Übernachtungen in über 90 Bündner Hotels. Bei Drucklegung dieser Ausgabe standen unsere Skifahrer bereits viermal auf dem Podest.

© Beobachter Ausgabe 25 vom 09. Dez 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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