Fitnessverträge

So gehen Sie auf Nummer sicher

Ausgabe:
1/00

Ergänzen, ändern und streichen Sie jene Klauseln im Vertrag, die nicht Ihren Bedürfnissen entsprechen. Und vor allem: Lesen Sie das Kleingedruckte!

Fitnessverträge werden üblicherweise als Mietverträge eingestuft. Denn als Hauptleistung stellen die Klubs ihren Mitgliedern Räumlichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung. In der Regel werden solche Verträge für eine bestimmte Dauer abgeschlossen. Sie können nur dann vorzeitig gekündigt werden, wenn der Vertragsnehmer eine Ersatzperson stellt oder einen wichtigen Kündigungsgrund geltend machen kann. Möchten Sie einen Vertrag kündigen, muss die Kündigung am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist im Besitz des Fitnessklubs sein.

 

Vertragsbestimmungen sind grundsätzlich verhandelbar und können im gegenseitigen Einverständnis geändert, ergänzt und gestrichen werden. Zeigt sich der Klub nicht verhandlungsbereit, wechseln Sie besser zur Konkurrenz. Lesen Sie vor Abschluss eines Vertrags das Kleingedruckte. Achten Sie dabei vor allem auf folgende Punkte:

 

  • Lassen Sie sich nicht zu einer langen Vertragsdauer verleiten, auch wenn Rabatte winken.

  • Kontrollieren Sie die Bedingungen für zeitlich begrenzte Vertragsunterbrüche (Time-Stops). Ergänzen Sie die im Vertrag aufgeführten Gründe nach Ihren Bedürfnissen.

  • Viele Verträge verlängern sich automatisch. Seriöse Klubs verpflichten sich, ihre Mitglieder rechtzeitig an die Verlängerung respektive an die Kündigungsfrist zu erinnern. Eine solche Klausel kann auch zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden.

  • Bestimmungen wie «Änderungen der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten» geben einem Fitnessklub alle Rechte und überwälzen alle Einschränkungen auf die Kundschaft. Am besten streichen Sie diese durch.

 

Anzeige:

© Beobachter Ausgabe 1 vom 07. Jan 2000 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh