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Garantieleistungen

Schonen Sie Ihre Nerven!

Text:
  • Doris Huber
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
1/06

Geld zurück, wenn der neue Computer kaputtgeht? So einfach ist es nicht. Aber wer schon beim Kauf seine Rechte kennt und durchsetzt, erspart sich viel Ärger.

Garantieleistungen: Schonen Sie Ihre Nerven!

Elektrogeräte erleichtern das Leben in unvergleichlicher Weise. Doch sie können es auch erschweren – auf fast ebenso einmalige Art. Dann nämlich, wenn sie von Anfang an nicht das tun, was der Verkäufer versprochen hat. Und genau dann erinnert sich eben dieser Verkäufer oft nicht mehr an seine Versprechen von gestern. Und kommt damit auch noch durch. Der Konsument hingegen muss wochenlang auf ein Gerät verzichten, weil es von Reparatur zu Reparatur geschickt wird. «Kann ich das Geld zurückverlangen?», fragen schliesslich viele entnervte Konsumenten an der Beobachter-Hotline. Ob das geht, entscheidet sich aber nicht, wenn der Ärger anfängt, sondern früher.

Tricks und Kniffe der Verkäufer

Denn: Wenn die Konsumenten beim Kauf die Geschäfts- oder Garantiebestimmungen des Verkäufers akzeptieren – und das ist die Regel –, haben diese Bestimmungen Vorrang vor dem Gesetz. Dieses wäre aus Konsumentensicht gar nicht so schlecht: Gemäss Obligationenrecht haftet der Verkäufer dafür, dass das verkaufte Gerät funktioniert. Ist ein Gerät mangelhaft, muss der Kunde sofort reklamieren. Dann hat er drei Möglichkeiten: Er kann die Sache zurückgeben (eine so genannte Wandelung), er kann Ersatz verlangen oder er kann – bei einem geringfügigen Mangel – eine Preisminderung verlangen. Doch in vielen Geschäfts- oder Garantiebestimmungen werden diese Rechte eingeschränkt. Sehr oft heisst es: «Der Käufer hat das Recht auf Instandstellung.» Im Klartext: Kunden, die etwas Mangelhaftes gekauft haben, müssen eine Reparatur akzeptieren.

«Die Bürger sind mündig und wissen selber am besten, was für sie von Vorteil ist.» Mit diesen Worten lehnte der Bundesrat im November 2005 einen besseren Konsumentenschutz ab – und machte damit eine radikale Kehrtwende. Noch keine drei Jahre zuvor hatte er sich für einen «massvollen Ausbau» des Kaufrechts ausgesprochen und seine Verwaltung damit beauftragt, konsumentenfreundlichere Garantiebestimmungen auszuarbeiten. Als diese dann letztes Jahr vorlagen, wischte der Bundesrat sie kurzerhand vom Tisch: «Gewährleistungsansprüche stellen eine Bevormundung des Konsumenten durch den Gesetzgeber dar.»

Das Nein des Bundesrats hat die Konsumentenorganisationen schwer enttäuscht. Deshalb soll nun via Parlament ein besserer Konsumentenschutz erreicht werden. Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, die unter anderem verlangt, dass die gesetzliche Garantie zwingend ist und nicht mehr durch irgendwelche Geschäftsbedingungen eingeschränkt werden kann.

Verkäufer machen heute rege davon Gebrauch, mit Hilfe ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen das Gesetz einzuschränken. Das bestätigt eine Umfrage, die der Beobachter bei Geräteanbietern gemacht hat. Auch wenn etliche Firmen in den Antworten gegenüber dem Beobachter betonen, dass sie bei der Behandlung von Mängelrügen sehr kulant seien, geben sie mehrheitlich kein Geld zurück. Erst wenn zwei Reparaturen erfolglos verlaufen sind, tauschen sie ein fehlerhaftes Gerät aus.

So feilschen Sie um Ihre Rechte

Immerhin gibt es Anbieter, die zwei Jahre Garantiefrist gewähren – wobei kritisch anzumerken ist: In der EU gilt diese Frist schon lange.

Konsumentinnen und Konsumenten hierzulande bleibt nichts anderes übrig, als das Heft selbst in die Hand zu nehmen: Vorformulierte Geschäfts- oder Garantiebestimmungen müssen nicht telquel akzeptiert werden. Sie können in gegenseitigem Einverständnis geändert, durchgestrichen oder ergänzt werden (siehe unten: «Handschriftliche Änderungen: Kein Problem»). Um Garantiebestimmungen kann man, ähnlich wie um den Preis, feilschen. Aber nur vor dem Kauf.

Handschriftliche Änderungen: Kein Problem

Lassen Sie sich bei einem Kauf Ihre gesetzlichen Garantieansprüche nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) einschränken. Konkret:

  • Garantiefrist: Akzeptieren Sie auf keinen Fall weniger als ein Jahr.

  • Halten Sie Eigenschaften, die Ihnen beim Kauf zugesichert werden oder die Ihnen besonders wichtig sind, gleich schriftlich – und somit beweisbar – fest.

  • Streichen Sie das «Recht auf Reparatur» durch, wenn Sie bei einem Mangel sofort ein Austauschgerät oder das Geld zurück möchten, und notieren sie: «Garantie gemäss Obligationenrecht».

  • Wenn Sie während der Reparaturzeit auf ein Leihgerät angewiesen sind, müssen Sie diesen Anspruch schon beim Kauf schriftlich vereinbaren.


Übrigens: Wenn Anbieter sich auf ihre AGB berufen wollen, müssen sie beim Kauf darauf hinweisen, etwa mit einem Anschlag im Geschäft. Wenn die Bestimmungen erst auf der Quittung aufgedruckt oder im Paket versteckt sind, sind sie nicht verbindlich. Der Käufer kann sich dann aufs Obligationenrecht berufen.

 

 

Was «Garantie» wirklich heisst

Elf grosse Geräteanbieter im Vergleich:

 

Coop
Garantiefrist2 Jahre: Haushalt-, Bau-, Hobbygeräte; 1 Jahr: Unterhaltungselektronik
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, Verschleissteile, normale Abnützung, gewerbsmässige Nutzung
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)möglich bei Kleingeräten und bei Defekt im ersten Monat
Neues Gerät? (Austausch)möglich bei Kleingeräten und bei Defekt im ersten Monat
Garantiereparatur (Nachbesserung)zuerst wird repariert
Ungefähre Wartezeit bei ReparaturEigenmarken: 10 Tage; andere: 14 bis 20 Tage
Leihgerät während der Reparatur?ja (Kaffeemaschinen, div. Haushaltgeräte, div. Gartengeräte)
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?1 bis 2
Anmerkung: Bei Markenartikeln haftet der Hersteller, Coop nimmt Schadensfälle bloss entgegen. Die Hersteller haften mindestens so weit wie Coop für ihre Eigenmarken.
 
Eschenmoser
Garantiefrist1 Jahr, je nach Hersteller auch länger
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, äussere Einwirkung, Verschleissteile, normale Abnützung
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)nein (ausser Spezialfälle)
Neues Gerät? (Austausch)möglich nach erfolgloser Reparatur
Garantiereparatur (Nachbesserung)zuerst wird repariert
Ungefähre Wartezeit bei Reparaturje nach Hersteller
Leihgerät während der Reparatur?ja, Fernseher und Handys
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?2, je nach Einzelfall
 
Fust
Garantiefristmeistens 2 Jahre, zum Teil 1 Jahr (mit Kulanzfrist)
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, äussere Einwirkung
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)grundsätzlich nein, auf Wunsch möglich. Das «30-Tage-Umtauschrecht» von Fust ermöglicht, jedes Produkt (ob defekt oder nicht) gegen ein neues zu tauschen (Ausnahmen: z.B. Computer, Handys, Digitalkameras).
Neues Gerät? (Austausch)bei Defekten innert 30 Tagen, bei Produkten um 300 Franken und je nach Hersteller
Garantiereparatur (Nachbesserung)grundsätzlich wird repariert
Ungefähre Wartezeit bei ReparaturEigenreparaturen: 1 bis 2 Wochen; auswärts: länger - Grossgeräte: 24-Stunden-Service; Kaffeemaschinen: Reparatur erfolgt in neun Filialen sofort.
Leihgerät während der Reparatur?ja, auf Wunsch (Fernseher: 30 Franken)
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?1, je nach Schaden
 
Interdiscount
Garantiefrist1 Jahr, je nach Gerät auch länger
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, äussere Einwirkung, Verschleissteile, normale Abnützung, Batterien, Akkus, Projektionslampen, Gehäuseteile
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)nein
Neues Gerät? (Austausch)Interdiscount entscheidet
Garantiereparatur (Nachbesserung)Interdiscount entscheidet
Ungefähre Wartezeit bei Reparatur1 bis 2 Wochen
Leihgerät während der Reparatur?nein
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?individuelle Beurteilung
 
Manor
Garantiefrist2 Jahre; 1 Jahr: Spielkonsolen, Computer
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, äussere Einwirkung, normale Abnützung, Batterieschäden
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)Ja: Manor bietet unabhängig von der Garantieleistung «Zufriedenheit oder Geld zurück». Somit können Kunden jederzeit gegen Vorweisung des Kaufbelegs sämtliche Artikel zurückgeben.
Neues Gerät? (Austausch)ja, wenn für den Kunden besser
Garantiereparatur (Nachbesserung)ja, wenn für den Kunden besser
Ungefähre Wartezeit bei Reparatur10 Tage
Leihgerät während der Reparatur?ja, auf Wunsch
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?Kunde bestimmt: Siehe unter «Geld zurück?».
 
Media-Markt
Garantiefrist1 Jahr
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, Verschleissteile, Batterien, Akkus, Projektionslampen, Datenverlust
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)nein
Neues Gerät? (Austausch)Media-Markt entscheidet
Garantiereparatur (Nachbesserung)zuerst wird repariert, Media-Markt entscheidet
Ungefähre Wartezeit bei Reparatur2 bis 3 Wochen, je nach Hersteller
Leihgerät während der Reparatur?ja, je nach Filiale und sofern vorhanden
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?in der Regel 2
 
Migros
Garantiefrist2 Jahre
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, äussere Einwirkung, normale Abnützung
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)Migros entscheidet
Neues Gerät? (Austausch)Migros entscheidet
Garantiereparatur (Nachbesserung)Migros entscheidet
Ungefähre Wartezeit bei Reparaturin eigener Werkstätte: 12 Tage; auswärts: 3 Wochen
Leihgerät während der Reparatur?teilweise, zum Beispiel Fernseher
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?höchstens 2
 
Mobilezone
Garantiefrist1 bis 2 Jahre, je nach Hersteller
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, äussere Einwirkung und gemäss Hersteller
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)möglich bei Gerätekauf ohne Abo
Neues Gerät? (Austausch)gemäss Hersteller
Garantiereparatur (Nachbesserung)gemäss Hersteller
Ungefähre Wartezeit bei Reparatur3 bis 8 Tage; Software-Update: sofort vor Ort
Leihgerät während der Reparatur?ja, auf Wunsch
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?1 bis 2, je nach Hersteller
 
Orange
Garantiefrist2 Jahre; 1 Jahr: Zubehör, Accessoires
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, äussere Einwirkung, normale Abnützung, Folgeschäden
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)nein
Neues Gerät? (Austausch)bei Neudefekt; später: Orange entscheidet
Garantiereparatur (Nachbesserung)Orange entscheidet
Ungefähre Wartezeit bei Reparatur1 Woche
Leihgerät während der Reparatur?ja
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?in der Regel 1, individuelle Beurteilung
 
Sunrise
Garantiefrist1 bis 2 Jahre, je nach Hersteller: In Verbindung mit einem Abo für 2 Jahre gewährt Sunrise für alle Handys auch 2 Jahre Garantie.
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, äussere Einwirkung (Feuchtigkeit, Sand, Staub, Hitze, Kälte)
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)nein
Neues Gerät? (Austausch)bei Neudefekt und je nach Hersteller
Garantiereparatur (Nachbesserung)je nach Hersteller
Ungefähre Wartezeit bei Reparatur10 Tage
Leihgerät während der Reparatur?ja, mit Depot
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?individuelle Beurteilung
 
Swisscom
Garantiefrist2 Jahre
Von der Garantie ausgeschlossenunsachgemässe Behandlung, äussere Einwirkung, Betriebs- und Verbrauchsmaterial (Batterien, Akkus, Papier), Datenverluste, Folgeschäden, Mängel im Netz
Bei Mangel innerhalb der Garantiefrist:
Geld zurück? (Wandelung)nach mehrmaliger erfolgloser Reparatur und erfolglosem Ersatz
Neues Gerät? (Austausch)Swisscom entscheidet
Garantiereparatur (Nachbesserung)Swisscom entscheidet
Ungefähre Wartezeit bei ReparaturMobile: 5 Tage; Fixnet: 10 Tage
Leihgerät während der Reparatur?Mobile: ja; Fixnet: ja, auf Wunsch
Wie viele Reparaturen muss man akzeptieren?Mobile: 2 bis 3; Fixnet: 2


Alle Angaben beruhen auf Eigenaussagen der jeweiligen Firma.

© Beobachter Ausgabe 1 vom 05. Jan 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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