Geschenk
Kein Recht auf Umtausch
Frage: Ich habe meiner Nichte zum Geburtstag eine Jacke geschenkt, die ihr nicht gefällt. Als ich sie umtauschen wollte, gab mir das Geschäft nur einen Gutschein, das Geld jedoch erhielt ich nicht zurück. Muss ich das akzeptieren?
Ja. Die Meinung, man könne von jedem Vertrag innert einer bestimmten Frist zurücktreten, ist zwar weit verbreitet - aber falsch. Es gibt kein allgemeines gesetzliches Rücktritts- oder Rückgaberecht. Vielmehr gilt: Gekauft ist gekauft.
Dass Sie einen Gutschein erhalten, ist bereits ein Entgegenkommen. Das Geschäft ist nicht dazu verpflichtet, es könnte die Rückgabe gänzlich zurückweisen. Viele Geschäfte sind jedoch kulant und tauschen die Waren bereitwillig um oder zahlen sogar die Kaufsumme zurück. Wer punkto Umtausch oder Rückgabe sichergehen will, vereinbart dies am besten gleich beim Kauf und lässt es sich auf dem Kassenzettel oder der Quittung bestätigen - etwa mit dem Vermerk «Rückgabe innert zehn Tagen möglich». Das ist vor allem bei Geschenken sinnvoll.
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© Beobachter Ausgabe 4 vom 19. Feb 2004 - Alle Rechte vorbehalten


