Katzenschleuse
Geld zurück?
Frage: Ich bestellte eine Katzenschleuse und wurde dabei falsch beraten. Das Modell passt nicht ins Fenster. Der Verkäufer will mir als Ersatz nur einen Gutschein ausstellen. Darf er das?
Nein. Ein Verkäufer haftet grundsätzlich nicht nur dafür, dass eine Ware keine Mängel hat, sondern auch dafür, dass sie den zugesicherten Eigenschaften entspricht. Wenn er Ihnen also zugesagt hat, dass seine Katzenschleuse in Ihr Fenster passt, muss er für diese Zusicherung einstehen. Erweist sie sich dann als falsch, ist er verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, und zwar gegen Bargeld, nicht gegen einen Gutschein.
Kleiner Vorbehalt: Anbieter können allgemeine Geschäfts- und auch Garantiebedingungen (AGB) fast beliebig formulieren und die gesetzlichen Garantieansprüche einschränken. Denkbar ist, dass Ihr Lieferant in seinen AGB festhält, dass er auch bei Mängelrügen nur in Form von Gutscheinen rückvergütet. Wenn Sie in Kenntnis solcher Bestimmungen bestellt hätten, müssten Sie den Gutschein akzeptieren. Hoffen wir aber, dass Ihr Lieferant keine solch konsumentenfeindlichen Bedingungen stellt.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 29. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten
