Kunstkarten
Muss ich «Gratis-Karten» bezahlen?
Frage: Kürzlich rief eine Firma an, die Kunstkarten vertreibt. Ich willigte ein, mir ein paar Gratiskarten schicken zu lassen. Ich erhielt dann ein ganzes Paket samt Rechnung. Muss ich zahlen?
Am Telefon ging es anscheinend um Gratiskarten. Zwischen Ihnen und der Kartenfirma ist also kein Kaufvertrag zustandegekommen. Daher sind Sie auch nicht verpflichtet, die gelieferten Karten zu bezahlen. Es handelt sich um unbestellte Ware. Am besten schicken Sie diese gleich mit eingeschriebenem Brief zurück. Dazu verpflichtet sind Sie aber nicht. Nach Gesetz müssen Sie unbestellte Waren weder zurückschicken noch aufbewahren. Sie können die Karten sogar verwenden, verschenken oder wegwerfen. Nur wenn sie Ihnen irrtümlich geschickt wurden, müssen Sie den Absender benachrichtigen. Da ein solcher Irrtum in Ihrem Fall nicht ganz ausgeschlossen werden kann, empfehle ich Ihnen, die Firma schriftlich zu benachrichtigen. Geben Sie ihr eine Woche Zeit, die Karten bei Ihnen zu Hause abzuholen. Reagiert die Firma nicht, können Sie die Karten behalten.
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 06. Aug 2008 - Alle Rechte vorbehalten

