Messekauf
Den Vertrag widerrufen?
Frage: Kürzlich war ich an der Züspa. Nachdem ich es mir in einer der ausgestellten Sitzgruppen gemütlich gemacht hatte, überredete mich der Verkäufer, gleich den Kaufvertrag dafür zu unterschreiben. Doch jetzt bereue ich diesen Schritt. Kann ich zurücktreten?
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Nein, das Widerrufsrecht gemäss Haustürgesetz gilt nur bei Verträgen, die man unter der Haustür, auf öffentlichem Grund oder am Arbeitsplatz abschliesst. Dann hat man sieben Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Verträge, die an einer Messe zustande kommen, schliesst das Haustürgesetz ausdrücklich aus. Bei Käufen an Messe- oder Marktständen ist es wie bei allen anderen Kaufverträgen, die im Laden abgeschlossen werden: Hier gibt es kein Rücktrittsrecht. Denn bei solchen Anlässen fehlt der so genannte Überrumpelungseffekt. Bei einer Messe besuchen Sie bewusst eine Veranstaltung, an der es vor allem um den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen geht. Natürlich kann man einen Anbieter immer anfragen, ob er bereit ist, den Kauf rückgängig zu machen. Dabei ist man aber von seinem Entgegenkommen abhängig.
© Beobachter Ausgabe 21 vom 11. Okt 2006 - Alle Rechte vorbehalten






