Occasionsauto-Kauf
Sich nicht überfahren lassen
Schnäppchen oder getarnte Rostlaube – das ist die Gebrauchtwagenfrage. Ein Blick unter die Kühlerhaube sagt mehr als 1000 Händlerworte.
Seit bald 30 Jahren schwört Elsa Ferrat auf Occasionsautos, und nie hatte sie Probleme mit einem Gebrauchtwagen. Bis letztes Jahr. Der Nissan Micra, Jahrgang 1991, 110'000 Kilometer, frisch ab Motorfahrzeugkontrolle, mit Sonnendach, in allgemein gepflegtem Zustand, schien ein Schnäppchen zu sein. Nachdem Elsa Ferrat den Verkaufspreis von 2700 auf 2500 Franken heruntergehandelt hatte, schlug sie ein. Obwohl sich der angeblich private Verkäufer bei Vertragsabschluss als Händler entpuppte.
Das Auto lief nicht wie gewünscht. Als ein Fachmann einen Blick unter die Motorhaube warf, zeigte sich: Das Kühlwasser war ölig, das Öl klebrig und tiefschwarz. Er bestätigte der Käuferin, ein «faules Ei» abgekriegt zu haben. Der Händler reagierte weder auf Ferrats Anrufe noch auf ihre Briefe. Schliesslich gelang es ihr, den vorherigen Besitzer ausfindig zu machen. «Der war ganz erstaunt, dass der Wagen weiterverkauft worden war», sagt sie. «Ihm hatte der Händler 100 Franken bezahlt und gesagt, er werde das Auto als Ersatzteillager ins Ausland verschieben.» Inzwischen befasst sich ein Anwalt mit dem Fall, und Elsa Ferrat fährt ein neues Occasionsauto – bei dem sie Öl und Wasser vor dem Kauf überprüft hat.
Im Jahr 2003 haben in der Schweiz 718'000 Occasionen den Besitzer gewechselt. Die Autos waren durchschnittlich fünf Jahre alt, hatten 75'000 Kilometer auf dem Tacho und kosteten 14'000 Franken.
«Oft lohnt sich der Kauf einer Occasion», sagt Beat Wyrsch vom Touring-Club Schweiz (TCS). Aber man müsse sich gut vorbereiten und einige Fallstricke beachten (siehe unten: «Occasionsauto-Kauf: Machen Sie sich kundig»).
Den besten Ruf in Sachen Occasionsverkauf haben Markenvertreter und Garagen, die Mitglied beim Autogewerbeverband der Schweiz (AGVS) sind. Dafür sind Schnäppchen hier eher rar. Preislich attraktiv für beide Seiten ist der Handel unter Privatpersonen. Occasionshändler, die weder ein eigenes Verkaufslokal noch eine Werkstatt haben, sollte man meiden.
Checkliste: Was auch Laien prüfen können:
- Hat der Lack Kratzer oder unsorgfältig ausgebesserte Stellen?
- Entspricht der Zustand von Sitzpolster, Innendach und Armaturenbrett dem Alter des Wagens?
- Wenn Gummidichtungen spröde oder schimmlig sind, ist Vorsicht geboten. Ein Blick unter die Teppiche lohnt sich: Zeigen sich Flickstellen, die der Garagist nicht erwähnt hat?
- Unbedingt kontrollieren sollte der Käufer, ob die Schlösser leichtgängig sind, Beleuchtung und Blinker funktionieren und ob die Sicherheitsgurten gut rollen.
- Das Lenkrad darf sich bei ausgestelltem Motor nicht mehr als drei Finger breit drehen lassen, sonst ist es ausgeleiert.
- Die letzte Motorfahrzeugkontrolle sollte höchstens acht Monate zurückliegen. Sonst flattert kurz nach dem Kauf möglicherweise bereits wieder eine Vorführungseinladung ins Haus.
- Achtung bei den Reifen: Die Profiltiefe muss mindestens vier Millimeter betragen.
- Und zuletzt: Eine Probefahrt – mehr als nur einmal um den Block – zeigt, wie sich der Wagen anfühlt und anhört.
Kommt das Auto nach diesem ersten Test noch in Frage, überprüft man am besten, ob der Verkaufspreis angemessen ist. Als Richtlinie gelten die Preise der Eurotax AG. Eine individuelle schriftliche Bewertung kostet bei Eurotax oder TCS zwischen 5 und 25 Franken (siehe «Weitere Infos»).
Hat der Händler einen fairen Preis ausgeschrieben, heisst das aber noch nicht, dass die Angaben auf dem Verkaufsschild mit denen im Kaufvertrag übereinstimmen. «Der Käufer sollte unbedingt darauf bestehen, die Vertragsbedingungen genaustens durchgehen zu können», rät Heiner Lehmann, Geschäftsleitungsmitglied des AGVS. Laut Beat Wyrsch vom TCS stellt sich aber noch ein anderes Problem: «Oft verlassen Kunden den Verkaufsort ohne ein Vertragsdoppel.» So hat der Verkäufer theoretisch die Möglichkeit, noch Änderungen vorzunehmen.
Beim Vertrag sollte der Käufer vor allem auf die Garantieleistungen achten. «Die Garantieleistung auf Teile und Arbeit muss mindestens drei Monate betragen», so Wyrsch. Vorsicht gilt bei Händlern, die eine längere Garantiezeit anbieten, die aber nicht alle Leistungen auf Teile und Arbeit umfasst. Enthält ein Vertrag keine Angaben zu Garantieleistungen, kann der Käufer laut Obligationenrecht während des ersten Jahres bei Mängeln eine Preisminderung oder die Rücknahme des Fahrzeugs verlangen. Doch Wyrsch relativiert: «Oft ist es sehr schwierig, dies durchzusetzen. Meist muss der Käufer einen Anwalt und einen Autoexperten beiziehen.»
Wer am guten Zustand des Autos zweifelt, schlägt dem Verkäufer eine Expertise bei einem TCS-Zentrum oder einer anderen Garage vor. Die Kosten dafür (80 bis 400 Franken) übernimmt er selbst. Der Verkäufer verpflichtet sich, Mängel kostenlos zu beheben. Geht der Händler nicht darauf ein, ist das Auto bestimmt nicht in einwandfreiem Zustand. Mit einer mindestens dreimonatigen Garantie auf alle Teile und Arbeit kann der neue Besitzer den Wagen auch erst nach dem Kauf – aber vor Ablauf der drei Monate – in einem Occasionstest prüfen lassen; der Verkäufer muss die Reparaturen übernehmen.
Wichtig ist, dass im Vertrag steht, ob es sich um einen unfallfreien Wagen handelt. «Lassen Sie sich bei Unfallautos den Reparaturbeleg zeigen», rät Wyrsch. «Gute Karosseriebetriebe geben bis zu fünf Jahre Garantie auf die Reparatur – da kann man unbeschwert in den Kauf einschlagen.»
Verhandeln Privatpersonen miteinander, entfallen Garantieleistungen oft. Hier hält man am besten schriftlich fest, dass der Verkäufer allfällige Defekte, die ein Occasionstest ans Licht bringt, übernimmt. Weitere Sicherheit bringt eine Garantieversicherung des TCS, die Teile und Arbeit während dreier Monate versichert. Ist das Auto älter als drei Jahre oder hat es mehr als 60000 Kilometer zurückgelegt, muss der Käufer es erst in einem technischen Zentrum testen lassen. Für Wyrsch ist die Garantieleistung das A und O eines Deals: «Solange der neue Besitzer mindestens eine dreimonatige Garantieleistung auf Teile und Arbeit hat und den Occasionswagen innert dieser Frist prüfen lässt, kann ihm wenig passieren.»
Occasionsauto-Kauf: Machen Sie sich kundig
Vermeiden Sie Spontankäufe: Zu schnell und gern lässt man sich von dem auf Hochglanz polierten Cabriolet und den viel versprechenden Worten des Autohändlers zu einem voreiligen Entscheid verleiten, den man später vielleicht bereut. So bereiten Sie sich optimal vor:
- Überlegen Sie sich, welche Automarke in Frage kommt. Soll es ein Kleinwagen oder ein Kombi sein? Drei- oder fünftürig? Die TCS-Pannenstatistik zeigt, welche Wagen wie oft stehen bleiben.
- Wollen Sie das Occasionsauto nur ein, zwei Jahre fahren, kaufen Sie ein möglichst durchschnittliches Auto in einer unauffälligen Farbe. Dieses lässt sich besser wieder verkaufen.
- Setzen Sie sich eine obere Limite für den Kaufpreis.
- Berechnen Sie die monatlichen Unterhaltskosten: Infos finden Sie beim TCS.
- Durchforsten Sie Zeitungen und das Internet (beispielsweise www.autoo.ch). Mit dieser Vorinformation schauen Sie sich bei Garagen um. Nehmen Sie eine Begleitperson mit, um einem Spontankauf vorzubeugen.
Weitere Infos
- Richtlinie für angemessene Gebrauchtwagenpreise: www.eurotax.ch
- Auskunft gibt auch die TCS-Hotline: 0900 900 047 (Fr. 4.23 pro Minute); TCS-Occasionsbewertung (PDF). Internet: www.tcs.ch
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 05. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten

