Die Zahl zwei scheint Programm zu sein: Schon zweimal in Folge, nämlich 2007 und 2008, haben die Gebrüder Schmidtlein für ihre unlauteren Geschäftsmethoden den «Prix Blamage» des Beobachters erhalten. Und jetzt wurden die beiden auch noch ein zweites Mal wegen Irreführung und Täuschung verurteilt. Diesmal in Österreich.
Das Handelsgericht in Wien hat den beiden auferlegt, einer Klägerin 9400 Euro Schadenersatz zu zahlen. Zudem wurde ihnen verboten, mit ihrer Firma Redcio wie gehabt zu geschäften. Und sie wurden dazu verknurrt, die Veröffentlichung des Urteils in der auflagenstärksten Zeitung des Landes, der «Kronen-Zeitung», zu bezahlen.
Das Geschäftsmodell der Brüder, das sie auch in der Schweiz betrieben haben, basiert auf Internet-Abofallen (siehe Artikel zum Thema «Beschwerden: Prix Blamage für Gauner-Brüder»). Auf Dutzenden von angeblich kostenlosen Webseiten, darunter hausaufgaben-heute.com und gedichte-heute.com, werden User dazu verführt, ihre Daten einzugeben. Damit lösen sie versehentlich auch ein Zwei-Jahres-Abo über 286 Franken aus. Wer nicht zahlte, dem hetzten die beiden Brüder den Anwalt Olaf Tank auf den Hals, der mit Betreibung drohte.
Dieses Gebaren war schon 2007 vom Landgericht in Darmstadt als irreführend taxiert worden. Es verurteilte die Gebrüder Schmidtlein damals zu Schadenersatzzahlungen von 24'000 Euro.
Rückblende
Gebrüder Schmidtlein verurteilt
Die Zahl zwei scheint Programm zu sein: Schon zweimal in Folge, nämlich 2007 und 2008, haben die Gebrüder Schmidtlein für ihre unlauteren Geschäftsmethoden den «Prix Blamage» des Beobachters erhalten. Und jetzt wurden die beiden auch noch ein zweites Mal wegen Irreführung und Täuschung verurteilt. Diesmal in Österreich.
Artikel zum Thema
Internet: Hunde, die bellen...
(Ausgabe: 22/07)
Beschwerden: Prix Blamage für Gauner-Brüder
(Ausgabe: 1/08)
Das Handelsgericht in Wien hat den beiden auferlegt, einer Klägerin 9400 Euro Schadenersatz zu zahlen. Zudem wurde ihnen verboten, mit ihrer Firma Redcio wie gehabt zu geschäften. Und sie wurden dazu verknurrt, die Veröffentlichung des Urteils in der auflagenstärksten Zeitung des Landes, der «Kronen-Zeitung», zu bezahlen.
Das Geschäftsmodell der Brüder, das sie auch in der Schweiz betrieben haben, basiert auf Internet-Abofallen (siehe Artikel zum Thema «Beschwerden: Prix Blamage für Gauner-Brüder»). Auf Dutzenden von angeblich kostenlosen Webseiten, darunter hausaufgaben-heute.com und gedichte-heute.com, werden User dazu verführt, ihre Daten einzugeben. Damit lösen sie versehentlich auch ein Zwei-Jahres-Abo über 286 Franken aus. Wer nicht zahlte, dem hetzten die beiden Brüder den Anwalt Olaf Tank auf den Hals, der mit Betreibung drohte.
Dieses Gebaren war schon 2007 vom Landgericht in Darmstadt als irreführend taxiert worden. Es verurteilte die Gebrüder Schmidtlein damals zu Schadenersatzzahlungen von 24'000 Euro.
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© Beobachter Ausgabe 23 vom 12. Nov 2009 - Alle Rechte vorbehalten