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Standpunkt

Fairness statt Wilder Westen

Text:
  • Doris Huber
Bild:
  • Thilo Rothacker
Ausgabe:
19/10

Dank Kleingedrucktem können Firmen unfair mit Kunden umspringen. Kein Gesetz hindert sie daran. Das ist undemokratisch und muss sich ändern.

Standpunkt: Fairness statt Wilder Westen

Die hehren Worte von der Vertragsfreiheit – ich kann sie nicht mehr hören. All die schönen Sätze über die mündige Konsumentin, die umsichtig das für sie beste Angebot wählt. Die Sätze über den informierten Konsumenten, der Produkte und Dienstleistungen vergleicht und dort kauft, wo er das beste Preis-Leistungs-Verhältnis findet. Nur ja nicht in den Wettbewerb eingreifen, predigen die Vertreter des freien, uneingeschränkten Handels. Wenn der Markt spiele, würden die schwarzen Schafe automatisch verdrängt.

Lauter scheinheilige Worte. Die Realität der Konsumenten sieht anders aus – so nämlich, wie wir sie von unseren Ratsuchenden täglich an der Hotline des Beobachter-Beratungszentrums geschildert bekommen.

So reagieren Anrufer ungläubig und frustriert, wenn sie hören, dass sie bei einem Defekt innerhalb der Garantiefrist nicht einfach ein neues Gerät verlangen können, sondern Reparaturen akzeptieren müssen – weil das so in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihres Verkäufers festgehalten ist. Und dieser Verkäufer ist keineswegs ein schwarzes Schaf: Er handelt im Einklang mit der ganzen Gerätebranche, die grundsätzlich zuerst repariert und nicht austauscht, obwohl das Gesetz andere Lösungen vorsieht.

Ein anderes Beispiel: Verspätete Lieferungen kommen in der Möbelbranche oft vor. Nach Gesetz kann man die Bestellung rückgängig machen, wenn der Verkäufer bis zu einer gesetzten Nachfrist nicht liefert. Doch Möbelhändler notieren standardmässig in ihren AGB, dass der Käufer auch bei einer Lieferverzögerung nicht berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Kundenunfreundlich, aber zulässig.

Selbst gut informierte Konsumenten laufen auf: wenn sie etwa beim Handyabo nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch noch günstige Kündigungsmöglichkeiten aushandeln möchten – und bei jedem Anbieter abblitzen, weil keiner bereit ist, Änderungen in seinen AGB zu akzeptieren. Oder im Online-Shopping, wo es gar keine Möglichkeit gibt, über einzelne Klauseln zu verhandeln. Oder beim Zahlungsverkehr: Wenn Konsumenten sich den einseitigen Bestimmungen der Banken, die alle Haftung auf den Kunden überwälzen, entziehen wollten, müssten sie ins 19. Jahrhundert zurückkehren – Münzen bar auf die Hand. Wo, mit Verlaub, spielt hier der Wettbewerb?

Nachdem das Parlament 2009 einen Vorstoss gegen Missbräuche in allgemeinen Geschäftsbedingungen begraben hat, kommt nun in der Herbstsession die Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Sprache. Damit könnte endlich eine Handhabe gegen einseitige AGB geschaffen werden.

Doch die Gegner werden wieder mit ihrem Argument der Vertragsfreiheit antreten. Vertragsfreiheit bedeutet eigentlich: Vertragspartner handeln ihre Abmachung weitgehend frei miteinander aus. Sobald sie sich einig sind, ist das Vereinbarte gültig. In der Praxis haben grosse Anbieter wie Telekomunternehmen, Banken, Versicherungen, Gerätehändler oder Online-Anbieter ihre hauseigenen, spezialisierten Juristen, die ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen so ausarbeiten, dass das Unternehmen gegen alle möglichen Risiken abgesichert ist. Und von den Konsumenten wird erwartet, dass sie diese ausgeklügelten Formulierungen vor ihren täglichen Einkaufsentscheiden lesen, vergleichen und dabei auch gleich erkennen, was ungewöhnlich oder widersprüchlich oder irreführend ist. Denn nur dann können sie – gemäss geltendem Recht – klagen.

Die Vertragsfreiheit bedeutet heute vor allem: Solch ausgefeilte AGB haben Vorrang vor dem Gesetz, sie können geltendes Recht sogar einschränken und ganz aushebeln. Das können viele Leute nicht verstehen. Zu Recht, denn eigentlich stehen Gesetze in unserer Gesellschaft zuoberst, und alle haben sich daran zu halten. Nicht bei Verträgen. Statt der auf demokratische Weise entstandenen Gesetze, die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien einigermassen fair verteilen, gelten die AGB der Anbieter. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern Wilder Westen.

Hier gilt es nun, Grenzen zu setzen. Nicht mehr das Recht des Stärkeren soll gelten, sondern das Gebot der Fairness. Konsumentinnen und Konsumenten sollen darauf vertrauen können, dass AGB sie nicht in krasser Art und Weise benachteiligen.

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© Beobachter Ausgabe 19 vom 16. Sep 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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