Allgemeine Geschäftsbedingungen
So weichen AGB vom Gesetz ab
In vielen Bereichen können die gesetzlichen Regelungen durch AGB geändert und eingeschränkt werden. Werden AGB bei Vertragsabschluss – auch stillschweigend – akzeptiert, haben sie Vorrang vor den gesetzlichen Regeln und sind verbindlich.
Verspätete Lieferung
So steht es oft in den AGB:
Ein Lieferverzug berechtigt nicht zur Annullierung des Auftrags. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Das sagt das Gesetz:
Bei verspäteter Lieferung kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Trifft die Lieferung auch bis zu dieser Frist nicht ein, kann der Kunde zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. (OR 107, 109, 191)
Garantie
So steht es oft in den AGB:
Bei Mängeln hat der Kunde seinen Garantieanspruch direkt beim Hersteller einzufordern.
Das sagt das Gesetz:
Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften und dafür, dass die Ware keine Mängel hat. (OR 197)
Mängelrechte
So steht es oft in den AGB:
Im Garantiefall wird die Ware nach Ermessen des Verkäufers kostenlos repariert oder ausgetauscht.
Das sagt das Gesetz:
Bei Mängeln kann der Käufer wählen: Er kann den Kauf rückgängig machen, eine Preisminderung verlangen oder einen Ersatz. (OR 205, 206)
Verspätete Zahlung
So steht es oft in den AGB:
Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, zehn Prozent Verzugszins zu verlangen.
Das sagt das Gesetz:
Bei Zahlungsverzug hat der Schuldner fünf Prozent
Verzugszins zu zahlen. (OR 104)
Mahnkosten
So steht es oft in den AGB:
Bei Zahlungsverzug verlangen wir 50 Franken Mahnkosten zuzüglich weiterer Inkassokosten.
Das sagt das Gesetz:
Das Gesetz kennt keine Mahngebühren, und Inkassokosten gehen nicht zulasten des Schuldners. (SchKG 27)
Gerichtsstand
So steht es oft in den AGB:
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten ist unser Domizil in XY.
Das sagt das Gesetz:
Bei Konsumentenverträgen kann der Konsument auch an seinem Wohnsitz klagen.
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© Beobachter Ausgabe 25 vom 09. Dez 2009 - Alle Rechte vorbehalten

