Die Suisa distanziere sich in aller Form von diesem kriminellen Akt. Logo und Name der Suisa würden dazu verwendet, PC-Nutzer einzuschüchtern und zur Zahlung einer Mahngebühr in Höhe von 75 Franken aufzufordern.

Die Schadsoftware lädt sich automatisch beim Aufruf korrumpierter Seiten im Internet herunter oder wird per E-Mail versandt und installiert sich selbständig auf dem infizierten Computer. Leider lasse sich derzeit nicht genau nachvollziehen, wie der Trojaner verteilt wird.

Nach der Installation öffnet sich ein bildschirmfüllendes Fenster und verhindert die Benutzung des PCs. Der darin erscheinende Text behauptet: «Auf Ihrem Computer wurden illegal heruntergeladene Musikstücke (Raubkopien) gefunden.» Weiter heisst es im Text: «Um die Sperre aufzuheben und weiteren Strafrechtlichen konsequenzen (sic!) aus dem Weg zu gehen, sind Sie verpflichtet eine Mahngebühr in Höhe von CHF 75.- zu bezahlen.» Diese Zahlung solle keinesfalls vorgenommen werden.

Wenn diese Meldung angezeigt wird, ist der Rechner bereits mit der Schadsoftware infiziert. Ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht mehr möglich. Auf einschlägigen Internetseiten wie www.trojaner-board.de, die sich mit dem Entfernen von Schadsoftware beschäftigen, seien jedoch Anleitungen zu finden, wie betroffene PC-Nutzer die Schadsoftware rückstandslos entfernen können. Wer dazu nicht selber in der Lage ist, sollte die Hilfe einer Fachperson einholen.

Die Schweizerische Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) rät zudem, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und bestenfalls auch gleich noch den Computer zur Analyse der Schadsoftware mitzunehmen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, der KOBIK den Fall zu melden via Meldeformular. (Suisa)