«Mein Nachbar hat eine Kamera installiert, die auch unser Grundstück filmt – sogar den Whirlpool», erzählte Franziska Bodmer* an der Hotline des Beobachter- Beratungszentrums.

«Das ist nicht erlaubt», erklärte die Beraterin, der Nachbar verletze damit Bodmers Persönlichkeitsrechte. Denn sobald eine private Videoüberwachung Mitmenschen beeinträchtigt, muss sie durch ein überwiegendes Interesse gerechtfertigt sein, etwa ein Sicherheitsbedürfnis. Zudem muss die Massnahme verhältnismässig sein, das heisst, der Nachbar darf nur jene Bilder aufnehmen, die für den verfolgten Zweck dringend nötig sind – was für den Bereich des Whirlpools im konkreten Fall nicht erfüllt war. «Am besten sprechen Sie den Nachbarn direkt darauf an», riet die Juristin. Bodmer zweifelte: Sie habe mit dem Nachbarn kein gutes Verhältnis. Trotzdem suchte sie das Gespräch – mit vollem Erfolg.

«Der Nachbar hat sofort verstanden, dass ich mich beobachtet fühle.» Er habe eingewilligt, nur noch sein eigenes Grundstück zu filmen, er sei sogar froh um die Tipps des Beobachters gewesen. «Durch diesen Vorfall können wir uns wieder gegenseitig vertrauen», sagt Franziska Bodmer zufrieden.

* Name geändert