Eigentlich ist es ganz einfach: Mit einem einzigen Klick von der Startseite aus erfährt man bei der Dating-Plattform Swissflirt, wie viel man bezahlen muss, um andere Partnersuchende zu kontaktieren: «Ein Abo auf Swissflirt gibt es bereits ab CHF 9.90 pro Monat.» Auch die Betreiber von Singles.ch erklären unmissverständlich, was auf ihrer Dating-Seite kostenlos ist und was kostenpflichtig – und zwar, bevor man sich registriert.

Leider sind das die Ausnahmen unter den Online-Partnervermittlungsangeboten. Ob Parship oder Elitepartner, ob Be2 oder eDarling: Alle grossen oder bekannten Portale machen ein Geheimnis daraus, was sie für ihre Dienste verrechnen.

Elitepartner wirbt auf der Startseite gross mit «jetzt kostenlos testen». Wer das anklickt, muss seine E-Mail-Adresse angeben, ein Passwort auswählen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren und den Anmeldeprozess durchlaufen, der mindestens eine halbe Stunde dauert. Erst danach erfährt man, dass alles nur etwas nützt, wenn man ein Abo löst. Nur wer zuunterst auf der Startseite die kleinstgedruckte Schaltfläche «Leistungen» entdeckt, erfährt etwas über den entscheidenden Unterschied zwischen kostenlosem und kostenpflichtigem Angebot. Der Preis wird verschleiert; es ist einzig von «ab 24.90 Euro pro Monat» die Rede – der gilt aber nur, wenn man sich gleich für zwei Jahre entscheidet und alles sofort bezahlt, also immerhin rund 750 Franken. Der Standardpreis für ein Jahr beträgt knapp 600 Franken.

Preise zu finden ist wie Ostereier suchen

Praktisch identisch ist es beim Hauptkonkurrenten Parship. Bei Be2 und eDarling erfährt man nicht einmal eine Grössenordnung der Preise. Um zur Übersicht der Abos und Preise zu gelangen, muss der Partnersuchende zuerst einen ellenlangen Fragebogen ausfüllen, der den Anbietern dazu dient, später gezielt Partnervorschläge zu machen. Das Beantworten der psychologisch angehauchten Fragen ist zwar kostenlos – aber die 30 Minuten sind nutzlos vergeudete Zeit, wenn man sich nicht für ein kostenpflichtiges Abo entscheidet. In der Gratisversion kann man bei keinem Online-Partnervermittlungsdienst Kontakt zu anderen Partnersuchenden aufnehmen.

Die Anbieter argumentieren, man könne damit quasi die Spreu vom Weizen trennen: Wer ernsthaft auf der Suche sei, könne sich die Zeit für einen Persönlichkeitstest nehmen, sagt etwa eDarling-Geschäftsführer David Khalil. Doch in Wahrheit machen sich die Betreiber eher zunutze, was Liedermacher Mani Matter in «Farbfoto» ironisch so umschrieb: «We me weiss, wo me ds Glück cha ga finge, de fragt me doch nid nach em Pris.»

Manche verlangen eine Kündigung per Fax

Auch einen weiteren zentralen Vertragspunkt verschweigen die Anbieter liebend gerne: dass sich das Abo automatisch verlängert, wenn man es nicht innert einer bestimmten Frist vor Ablauf kündigt. Das vergisst manche Online-Flirterin – weil sie die Liebe gefunden hat oder weil sie des Chattens überdrüssig geworden ist und sich gar nicht mehr einloggt. Klagen über die automatische Vertragsverlängerung sind mit Abstand der häufigste Beschwerdegrund beim Beobachter-Beratungszentrum; sie machen drei Viertel aller Anfragen über Online-Partnervermittlungen aus.

In den meisten Fällen geht es dabei um Elitepartner – mehr als zu allen anderen Anbietern zusammen. Das hat Gründe: Erstens hat dieser Anbieter die längste Kündigungsfrist: Je nach Abo muss man bereits acht Wochen vor Ablauf kündigen, damit man nicht ungewollt weiterzahlt. Bei Friendscout24 oder Meetic reichen dafür drei respektive zwei Tage. Zweitens macht Elitepartner die Kündigung extrem schwierig und akzeptiert sie nur per Post oder Fax samt Unterschrift – für den Vertragsabschluss reicht aber ein simpler Mausklick.

Be2 geht noch weiter und akzeptiert Kündigungen laut den AGB ausschliesslich per Fax. Es liege «nicht in unserer Absicht, eine ungewollte Vertragsverlängerung zu erwirken», verteidigt Elitepartner-Sprecherin Sabrina Berndt die kundenfeindliche Haltung, vielmehr wolle man den «Kunden einen kontinuierlichen Service bieten». Zudem würden die Kündigungsbestimmungen prominent kommuniziert.

Ob kurze oder lange Frist: Die Hürden zur Kündigung aller Online-Partnervermittler verstossen gegen das Gesetz. In der Schweiz lassen sich Partnervermittlungsverträge «jederzeit» kündigen – unabhängig davon, ob die AGB etwas anderes sagen. Das heisst für Kunden solcher Portale: Sie schulden die Mitgliedergebühr nur bis zum Tag ihrer Kündigung. «Wir empfehlen Ratsuchenden jeweils, per Einschreiben zu kündigen und nicht mehr zu bezahlen», sagt Doris Huber, stellvertretende Leiterin des Beobachter-Beratungszentrums.

Wurde die Kreditkarte bereits belastet, kann man versuchen, über die Kartenfirma eine Rückbuchung zu veranlassen. «Die Anbieter akzeptieren solche Kündigungen in der Regel, auch wenn sie offiziell etwas anderes behaupten. Jedenfalls sind uns keine Fälle bekannt, wo ein Anbieter eine Betreibung eingeleitet hätte», so Huber.

Das jederzeitige Kündigungsrecht gilt allerdings nur für eigentliche Partnervermittler, also Portale wie Elitepartner oder Parship, die den Kunden aktiv mögliche Partner vorschlagen. Bei Datingportalen wie Swissfriends oder Friendscout24, wo jeder Nutzer selber nach einem Partner sucht, sind automatische Vertragsverlängerungen grundsätzlich zulässig. Allerdings geht es dort um weniger Geld: Die Monatsgebühren liegen bei Datingportalen, je nach Anbieter und Laufzeit, zwischen 25 und 60 Franken, bei Partnervermittlungen hingegen bei 40 bis 90 Franken.

Zwei Flirtportale, die Sie wählen lassen

Immerhin gibt es zwei löbliche Ausnahmen: Singles.ch und Swissflirt kennen gar keine automatische Vertragsverlängerung. «Dein Abonnement läuft nach der bezahlten Frist automatisch ab, und du kannst es jederzeit wieder verlängern. Dein Profil bleibt auch ohne bezahltes Abonnement weiterhin bestehen», heisst es bei Swissflirt. So geht es also auch – und es ist vielleicht kein Zufall, dass zu diesen beiden Plattformen in den letzten Jahren keinerlei Beschwerden beim Beobachter-Beratungszentrum eingingen.

Tipps fürs Online-Dating

  • Legen Sie sich eine E-Mail-Adresse zu, die keinen Rückschluss auf Ihren Namen zulässt und die Sie ausschliesslich fürs Online-Dating benützen.

  • Schauen Sie sich auf den Plattformen um, bevor Sie sich für jenes Angebot entscheiden, das Ihnen den besten Eindruck vermittelt. Melden Sie sich bei maximal zwei Plattformen gleichzeitig an – der Aufwand wird sonst zu gross.

  • Meiden Sie längere Laufzeiten: Die Mehrheit der Kontaktsuchenden findet nach drei bis sechs Monaten einen Partner. Kündigen Sie das Abo sogleich wieder – Sie können jederzeit verlängern, falls der Richtige nach Vertragsablauf noch nicht dabei war.

  • Seien Sie zurückhaltend mit persönlichen Daten (Name, Wohnort, Beruf). Prüfen Sie, wie die Plattformen mit Fotos umgehen: Bei Swissflirt etwa können selbst Nichtmitglieder die Bilder aller Partnersuchenden ansehen.

  • Brechen Sie den Kontakt ab, wenn Sie ein mulmiges Gefühl bekommen oder aufgefordert werden, eine teure Nummer zu wählen (Vorwahl 0900 oder 0906), ebenso wenn Sie aufgefordert werden, via SMS Kontakt aufzunehmen oder vor einem Treffen Geld zahlen sollen. Und melden Sie solche Vorfälle dem Webseitenbetreiber.