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aktualisiert am 08. Mai 2013 10:10Registerhaie

Achtung, Schwindler!

Text:
  • Iwon Blum
  •  und Michael Krampf
Bild:
  • Thinkstock Kollektion

Der Beobachter warnt gemeinsam mit dem Schweizer Adressbuch- und Datenbankverlegerverband (SADV) vor Adressbuchschwindlern - und nennt die Abzocker beim Namen.

Aktuelle Warnung des Seco

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) warnt vor Fax-Mitteilungen, die mit «Handelsregisteramt der Schweiz» betitelt sind. Diese Mitteilungen haben absolut nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun, obwohl die Verwendung des Schweizer Kreuzes und die Bezeichnung einen solchen falschen Schluss zulassen.

Zahlreiche Unternehmen in der Schweiz haben gemäss Seco ein Formular erhalten, in dem sie aufgefordert werden, die Pflichtfelder auszufüllen und das Formular unterzeichnet zurückzuschicken. Wer das Formular wie verlangt unterzeichnet zurückschickt, schliesst angeblich für zwei Jahre einen Insertionsvertrag ab, der monatlich 25 Franken kostet. Es handelt sich hierbei nicht um ein offizielles Formular des Handelsregisteramtes, auch wenn dies durch den Titel und das aufgedruckte Schweizer Wappen suggeriert wird. Es liegt ein klarer Täuschungsversuch vor.

Das Formular werde entweder per E-Mail (Absender: kanzlei_hreg@eclipso.ch) oder via Fax von der Nummer 044 575 33 96 verschickt.

Die erwähnten Formulare entsprechen in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen.  Nach Auffassung des Seco verstossen sie gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Wappenschutzgesetz. Sie sind somit unlauter und widerrechtlich. (Seco)

Adressbuchschwindler, auch Registerhaie genannt, sind eine Plage fürs Gewerbe. Sie versenden amtlich wirkende Formulare an Kleinunternehmen für Adresseinträge in Branchenregistern. Manchmal geht es auch um ein Inserat in einer Informationsbroschüre. Angeblich soll es sich um kostengünstige Werbung handeln. Doch weit gefehlt. Die Adressverzeichnisse werden kaum beachtet. Und die Broschüren werden, wenn überhaupt, in einer Miniauflage irgendwann irgendwie irgendwo verteilt. Die Kleinunternehmen realisieren häufig erst, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben, wenn sie die Rechnung erhalten.

Unseriöse Adressverleger stellen auch weitere Fallen: So wird in manchen Werbeschreiben eine kostenpflichtige 0900-Nummer angegeben. Dorthin soll ein Fax geschickt werden, wenn kein Eintrag erwünscht sei. Ein solcher Fax kann schnell über 100 Franken kosten.

Die Adressbuschschwindler werden von der Justiz für ihr Treiben selten belangt. Darum warnt der Beobachter vor Unternehmen, die negativ aufgefallen sind, und über die der Beobachter bereits berichtet hat:

Liste bekannter Registerhaie


Die Adressbuchschwindler sind auch dem Schweizerischen Adressbuch- und Datenbankverlegerverband (SADV) ein Dorn im Auge. Dieser vertritt die seriösen Anbieter. Der Verband geht gegen die Schwindler vor und warnt vor folgenden Unternehmen:

Gemeldete Schwindelverleger ab 2010

  • Adressennet.ch, Alkmaar
  • AnnuairePro Fribourg, Hünenberg
  • Astoria Finance LTD, London/UK
  • BGI-Indexierung, Mönchengladbach
  • Branchenauskunft24.ch, Bukarest
  • Branchenbuch Aargau, Hünenberg
  • Branchenbuch Altdorf UR
  • Branchenbuch Evilard
  • Branchenbuch Kilchberg
  • Branchenbuch Steckborn
  • Branchenbuch Winterthur
  • Branchenbuch Zürich
  • BranchenConnect24, Düsseldorf
  • BranchenDirekt24, Düsseldorf
  • Branchenverzeichnis.. Branchenbuch.. Greifensee
  • Branchenverzeichnis Zürich
  • Branchen-Wiki, London
  • B und P Dienstleistungen GmbH, Wollerau
  • Business Data Limited, Zürich/Gockhausen
  • City-Media-Concept, München
  • Das Branchenbuch online
  • Das Branchenverzeichnis/www.das-branchenverzeichnis.ch
  • Das Schweizer Firmenverzeichnis, Riedholz
  • DeBi Advice, Berlin
  • Der Stadtplan Nr. 1 für die Schweiz
  • EBVZ.DE, Melle
  • Euro-branchen.com, Büroservice Kramer, Schönbrunn
  • Euro-Media-Web, Düsseldorf
  • Feigenbaum & Stern Ltd, Hong Kong
  • Fichier Directorie.com
  • Firmengate24/Web Index AG, Zürich
  • Firmenkatalog 2012
  • Firmenkatalog Arosa 2012 (Firmenkatalog Limited, Berlin)
  • Firmenkatalog Au ZH 2012
  • Firmenkatalog Stoos SZ 2012 (Firmenkatalog Limited, Berlin)
  • Firmenkatalog Winterthur 2012 (Firmenkatalog Limited, Berlin)
  • Firmenkatalog Zürich
  • Firmenportal 24, Bukarest
  • Firmen Suchportal, Düsseldorf
  • Gelbes Branchenbuch Schweiz, Seychellen
  • Gelbes Branchenbuch Schweiz, Zürich
  • Gelbe Seiten für die Schweiz, Manchester
  • Gewerbeauskunft-Zentrale
  • Gewerbe- und Wirtschaftsverlag SARL, Remich
  • Handelsregisteramt der Schweiz
  • Handelsregisterdatenbank Schweiz
  • HIM Swiss Internet AG, Ins; Schuldspruch
  • IfWP Institut für Wirtschaftspublikationen AG
  • I Media AG, Losone
  • INCOM solutions Ltd, London
  • Info Register LLC/USA, Standsstad
  • Info-Suisse Telecom
  • Intermedia Fischer – der Registerverlag, Zug
  • Kommunikado Ltd, Schindellegi
  • Made-in.cc/Yellow Publisching, Manchester
  • MediaNet T.H.Ltd, Genf
  • Media Service Verlag, Zürich
  • Muralis Marketing AG, Teufen
  • Nerus AG, Rapperswil
  • NMC-Branchenregister AG, Zürich
  • Orts-/Stadtplan Steckborn
  • Örtliche-Branchen-Auskunft
  • Platforme Renseignement Swiss
  • PMV Public Media Verlag, St. Gallen
  • Sabryem St Company's SRL, Bukarest
  • SC Proinfo Marketing Services, Bukarest
  • SC Webconnect Services SRL, Bukarest
  • SearchFor U, Alkmaar
  • SRZ – Schweizer Register Zentrale, Genf
  • Swiss Index Ltd, London
  • Swiss telecom
  • swiv.ch - Schweizer Wirtschaftsverzeichnis/Swiss Economic Index, Mettmenstetten
  • Trademark Publischer Gesmbh, Wien
  • Transferet Swisscom
  • Transfert Telecom
  • Unternehmensdatenbank.info Gewerbe – Industrie – Handel, Berlin
  • UPA Verlags-GmbH
  • Verlag für elektronische Medien Melle, DE
  • Webclick / Schuster GmbH, Wollerau
  • Wirtschaftsinformationen Kanton Thurgau
  • Yellow Page B.V Jan Pieterszoon, Den Haag

 

Was Sie tun können, wenn Sie bereits auf einen der genannten Anbieter hereingefallen sind, erfahren Sie hier.

Gesetzesänderung

Das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt seit dem 1. April 2012. Die Gesetzesänderungen werden es erlauben, griffiger gegen Adressbuchschwindel vorzugehen. Mehr Infos

 

Erfolg im Kampf gegen Schwindelverleger

Der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband SADV hat einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Adressbuchbetrüger errungen, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt.

Die Firma HIM Swiss Internet AG mit Sitz im bernischen Ins wandte eine häufig gesehene Masche an: Sie versandte unter dem Brand Swiss Internet unaufgefordert Rechnungsformulare für Einträge in ein Branchenverzeichnis. Geschickt wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um einen schon bestehenden Auftrag, oder sogar um eine behördliche Rechnung. Dass man gar nie einen solchen Eintrag bestellt hatte, und dass man mit Bezahlung der Rechnung zudem ein Eintragungs-Abonnement abschloss, war auf den Formularen nur bei sehr genauem Hinsehen erkennbar. Zudem sind die angeblichen Branchenverzeichnisse weitgehend unbekannt und damit nutzlos.

Der SADV als Branchenorganisation der seriösen Datenbank- und Verzeichnisverleger hat gegen die HIM Swiss Internet AG, respektive deren Verwaltungsräte, im Oktober 2010 Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat im März 2012 drei damalige Verwaltungsräte der HIM Swiss Internet AG wegen unlauterem Wettbewerb schuldig gesprochen und zu bedingten Geldstrafen zwischen 5700 und 9600 Franken verurteilt. Zudem müssen Sie die Verfahrenskosten bezahlen. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass das Versenden von irreführenden Rechnungen gegen das Gesetz (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG) verstösst und verboten ist. Die Verurteilungen sind rechtskräftig.

Damit hat der SADV erstmals eine Verurteilung eines Schweizer Schwindelverlegers mit Aktivitäten in der Schweiz erreicht. «Dieses Urteil zeigt, dass man gegen die Landplage der Schwindelverleger durchaus mit Erfolg vorgehen kann. Der SADV wird den juristischen Kampf gegen Schwindelverleger weiterführen, zumal die Chancen für eine Verurteilung solcher betrügerischen Praktiken mit dem neuen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb noch grösser geworden sind», sagt SADV-Präsident Peter Delfosse. Das Urteil gegen die HIM Swiss Internet AG ist noch unter dem alten UWG erfolgt. Seit dem 1. April 2012 ist gesetzlich noch klarer geregelt, dass das Versenden von irreführenden Formularen und Rechnungen verboten ist: In Artikel 3 (Abs. 1 Buchstabe p und q) sind solche Praktiken nun explizit als unzulässig aufgeführt.

Weitere Infos

Der Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verband (SADV) und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) warnen vor den unlauteren Machenschaften von unseriösen Adressverlegern. Weitere Informationen finden Sie unter www.sadv.ch: Vorsicht, Adressbuchschwindel!

Auf www.seco.admin.ch finden Sie weitere Informationen sowie die Informationsbroschüre «Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!» (PDF).

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