Datenschutz
So können Sie sich gegen die Weitergabe Ihrer Daten wehren
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Daten an zahllosen Orten gesammelt und bearbeitet werden, können Sie folgende Massnahmen ergreifen.
- Wo auch immer Sie etwas ausfüllen: Notieren Sie grundsätzlich immer nur die nötigsten Daten, und lehnen Sie es ab, Daten bekannt zu geben, die nichts zur Sache tun (zum Beispiel Geburtsdatum im Versandhandel, Berufsangabe auf dem Hotelmeldeschein).
- Lassen Sie überall, wo Sie Ihre Adresse hinterlassen, notieren: «Weitergabe an Dritte nicht gestattet.»
- Auch beim Surfen im Internet gilt die Grundregel: möglichst wenig Daten bekannt geben; insbesondere in Webformularen nur ausfüllen, was für die Kommunikation wirklich nötig ist.
- Um die Weitergabe der Adresse im Telefonbuch zu sperren, kann man sie mit einem Stern versehen lassen (mit dem hinten im Telefonbuch eingehefteten Meldeformular, Punkt D). Auch Faxnummern lassen sich so sperren.
- Seit Anfang 1998 ist der Eintrag ins Telefonbuch freiwillig. Die Swisscom bietet diverse Eintragungsmöglichkeiten an: vom Eintrag in alle Verzeichnisse («Liste blanche») über Zwischenlösungen, damit man im Notfall doch erreichbar ist («Liste verte», «Liste rouge»), bis zum geheimen Anschluss («Liste noire»). Genaue Informationen dazu findet man vorne im Telefonbuch.
- Ob Ihre Gemeinde mit Ihren persönlichen Daten handelt, erfahren Sie bei der Einwohnerkontrolle. Dort können Sie Ihre Daten auch gleich sperren lassen, wenn Sie keine Weitergabe wünschen.
- Zusätzlich können Sie sich in die «Robinson-Liste» des Schweizer Direktmarketing- Verbands eintragen lassen. Ein Ehrenkodex verpflichtet dessen Mitglieder, die aufgeführten Adressen bei ihren Werbeaktionen auszusortieren.
- Erneuern Sie nach einem Umzug Ihre Werbesperren.
- Steckt unerwünschte adressierte Werbung in Ihrem Briefkasten, streichen Sie Ihre Adresse durch, notieren Sie «refusé – bitte meine Adresse aus der Kartei streichen», und werfen Sie die Sendung in den nächsten Briefkasten.
- E-Mail-Werbung (Spam-Mails, Spamming) lässt sich mit technischen Schutzmassnahmen eindämmen; informieren Sie sich bei Ihrem Provider. Detaillierte Informationen finden Sie auch beim eidgenössischen Datenschutzbeauftragten: www.edsb.ch. Seien Sie generell zurückhaltend mit Ihrer E-Mail-Adresse.
- Nach Artikel 15 des Datenschutzgesetzes und Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs (Persönlichkeitsschutz) können Sie verlangen, dass Ihre Daten vernichtet werden und die Weitergabe an Dritte gesperrt wird. Oft hilft bereits ein eingeschriebener Brief; machen Sie klar, dass die Firma mit einer Klage rechnen muss, wenn sie Ihrem Wunsch nicht nachkommt.
- Gegen unadressierte Werbung, die direkt in die Briefkästen verteilt wird (Kataloge, Prospekte, Gratisanzeiger, Warenmuster, Flugblätter, Broschüren), hilft ein Stopp-Kleber der Konsumentenorganisationen (siehe «Weitere Infos») oder schlicht auch eine entsprechende selbst gebastelte Notiz. Um das Postfach für solche Werbung zu sperren, genügt eine Mitteilung ans Postamt.
Weitere Infos:
Musterbrief zur Auskunft über gespeicherte Daten
Musterbrief (per Einschreiben)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäss Artikel 8 des Datenschutzgesetzes kann jede Person «vom Inhaber einer Datenbank Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden». Ich bitte Sie deshalb, mir innert 30 Tagen folgende Informationen zukommen zu lassen:
- Alle zu meiner Person bei XXX und angeschlossenen Firmen vorhandenen Daten, einschliesslich der Angabe, woher diese stammen.
- Den Zweck der Bearbeitung
- Die Kategorien der bearbeiteten Daten
- Die Beteiligten an der Datensammlung
- Personen und Stellen, an welche diese Daten übermittelt werden.
Mit freundlichen Grüssen,
Beilage: Ausweiskopie
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© Beobachter Ausgabe 24 vom 24. Nov 2000 - Alle Rechte vorbehalten







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