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«Swissquiz»

TV-Gewinnspielen droht das Aus

Text:
  • Gian Signorell
Ausgabe:
6/10

Laut einem Urteil des Bundesgerichts verstösst die Sendung «Swissquiz» gegen das Lotteriegesetz.

Zwar können die Zuschauer über Internet oder WAP gratis teilnehmen. Das Gericht hält aber fest, aus Sicht eines Durchschnittszuschauers sei die Gewinnchance bei der kostenpflichtigen Telefonnummer grösser. Die Spiele seien als lotterieähnliche Unternehmung zu qualifizieren.

«‹Swissquiz› ent­spricht eindeutig nicht den ­Vorgaben des Bundesgerichts», sagt Adrian Leimgrübler, Statthalter des ­Bezirks Dietikon, wo die Privatsender 3+ und Star TV ihren Sitz haben. Die Sender teilen mit, dass sie bis auf weiteres auf die Ausstrahlung verzichten wollen.

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© Beobachter Ausgabe 6 vom 17. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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