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Unbestellte Zusendungen

Wohin damit?

Mitarbeit:
  • Doris Huber

Frage: Ich erhalte regelmässig unbestellte Waren ins Haus geliefert. Früher schickte ich solche Pakete auf Kosten des Absenders zurück. Aber jetzt akzeptiert die Post keine unfrankierten Paketrücksendungen mehr. Muss ich die Ware auf eigene Rechnung retournieren? Hans A.

Nein. Das Gesetz hält fest, dass unbestellte Waren nicht zurückgeschickt werden müssen. Man muss sie auch nicht aufbewahren, sondern kann sie brauchen, verschenken oder wegwerfen. Diese Bestimmung schützt Konsumenten vor solch aggressiven Werbemethoden.

 

Nur wenn ein Paket irrtümlich zugeschickt wurde, muss der Absender benachrichtigt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine bestellte Sache doppelt eintrifft. Oder wenn Sie eine Sendung bekommen, die doch einigen Wert hat – zum Beispiel Wein. Erhält man trotz fehlender Bestellung eine Rechnung oder sogar Mahnungen, weist man die Firma auf die Rechtslage hin und fordert sie auf, die Adresse aus der Kundenkartei zu streichen.

 

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© Beobachter Online 18. Jan 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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