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Bewertungsportale

«Diese Websites gaukeln etwas vor»

Text:
  • Conny Schmid
Ausgabe:
26/08

Internetseiten wie okdoc.ch oder anwaltvergleich.ch sollen die Suche nach dem besten Arzt und Anwalt erleichtern. Datenschützer Hanspeter Thür warnt vor Scheintransparenz.

Beobachter: Herr Thür, in einer Stellungnahme üben Sie starke Kritik an Internet-Bewertungsportalen; man hat fast den Eindruck, Sie würden diese Websites am liebsten verbieten. Liegt Ihnen nichts am Recht auf freie Meinungsäusserung?
Hanspeter Thür: Das wäre eine Fehlinterpretation, es soll sich jeder frei äussern dürfen. Der springende Punkt ist aber, dass die Bewertung bei diesen Portalen anonym erfolgt. Das Meinungsäusserungsrecht bezieht sich meiner Ansicht nach auf Personen, die auch für ihre Ansichten geradestehen.

Beobachter: Trotzdem: Solche Portale können doch als Orientierungshilfe für Konsumenten sehr nützlich sein. Ist der Datenschützer nun gegen Konsumentenschutz?
Hanspeter Thür: Keinesfalls. Doch wenn diejenigen, die die Leistungen bewerten, anonym bleiben, lässt sich nicht überprüfen, ob sie dazu überhaupt berechtigt und befähigt sind. Ob der Bewerter tatsächlich Klient beim betreffenden Anwalt war oder ob es sich einfach um einen Konkurrenten handelt, ist völlig offen. Er kann das gleiche Urteil einmal abgeben, zehnmal oder hundertmal - es gibt keine Kontrolle. Und natürlich kann jemand seine eigene Bilanz auch selber aufpolieren. Diese Websites gaukeln im Grunde eine Bewertung lediglich vor. Ich habe nichts gegen Bewertungsportale, aber die Bewerter müssen identifizierbar sein.

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Beobachter: Klatsch, Tratsch und das Lästern über andere ist ein menschliches Phänomen. Die Urheber von Gerüchten sind doch auch ausserhalb des Internets selten identifizierbar.
Hanspeter Thür: Aber es macht einen Unterschied, ob Gerüchte und Urteile im eigenen sozialen Umfeld kursieren oder ob sie weltweit verbreitet werden. Wenn Ihnen Ihre Nachbarin etwas erzählt, können Sie meistens abschätzen, wie vertrauenswürdig die Information ist. Im Internet gilt das hingegen nicht.

Beobachter: Sie kritisieren auch, dass die Persönlichkeitsrechte der Bewerteten verletzt würden. Besteht nicht zumindest beim Bewertungsportal für Professoren ein überwiegendes öffentliches Interesse für Leistungstransparenz? Immerhin kommt der Steuerzahler grösstenteils für deren Gehälter auf.
Hanspeter Thür: Transparenz ist ja gar nicht hergestellt, wenn jeder willkürlich eine Bewertung abgeben kann. Sie gilt für beide Seiten. Leistungen sollten nach möglichst objektiven Kriterien durch unabhängige Personen beurteilt werden. Sonst sind sie letztlich nutzlos. Aus Sicht des Datenschutzes gilt, dass persönliche Daten wie etwa Namen, Adressen und Telefonnummern nur mit der Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden dürfen. Die Ärzte, Anwälte oder Professoren müssten also vorher angefragt werden.

 

Der Jurist Hanspeter Thür, 59, ist seit 2001 eidgenössischer Datenschutzbeauftragter.

© Beobachter Ausgabe 26 vom 23. Dez 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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