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Billag

Fertig mit Gratis-TV via Computer?

Text:
  • Michael Krampf
Bild:
  • Jupiterimages
Ausgabe:
17/08

Frage: Ich habe keinen Fernseher, aber mit dem Computer sehe ich mir aufgezeichnete Sendungen via Internet an. Nun habe ich gelesen, TV mit Computer sei ab September gebührenpflichtig. Stimmt das?

Nicht ganz. Laut Gesetz müssen Sie sich zwar bei der Billag anmelden und die Empfangsgebühr bezahlen, sobald Sie in Ihrem Haushalt ein Gerät haben, das technisch in der Lage ist, Fernsehprogramme zu empfangen. Darunter fallen auch Computer - aber nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  1. Ihr Haushalt verfügt über einen Breitband-Internetanschluss (zum Beispiel ADSL oder Kabelnetz).
  2. Ihr Computer ist mit einer Software wie Media- oder Realplayer ausgerüstet.
  3. Und Sie haben entweder ein kostenpflichtiges Abonnement für den Empfang von Fernsehprogrammen via Internet abgeschlossen (beispielsweise bei www.nello.tv) oder - und das ist neu ab 1. September - Sie sind bei einem Gratisanbieter wie Zattoo registriert. Haben Sie sich nicht registrieren lassen, entfällt auch die Gebührenpflicht für Ihren Computer. Sie dürfen sich aufgezeichnete Sendungen weiterhin gratis anschauen.


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© Beobachter Ausgabe 17 vom 20. Aug 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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