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Billag

Muss ich doppelt zahlen?

Mitarbeit:
  • Doris Huber
Ausgabe:
1/08

Frage: Ich habe zwei kleine Betriebe - eine Schneiderei und einen Secondhandladen. An beiden Arbeitsorten habe ich Radiogeräte, mit denen ich Musik- und Nachrichtensendungen höre. Muss ich die Radio-Empfangsgebühr zweimal zahlen?

Ja, Betriebe müssen die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen grundsätzlich pro Standort zahlen. Das schreibt das Radio- und Fernsehgesetz respektive die entsprechende Verordnung so vor.

Zudem wird zwischen gewerblicher und kommerzieller Nutzung unterschieden:

 

  • Gewerbliche Nutzung bedeutet, dass die Geräte für die Information oder Unterhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
  • Kommerzielle Nutzung heisst, dass die entsprechenden Geräte für die Information und Unterhaltung der Kundschaft eingesetzt werden.


Die Gebühren für kommerziellen Empfang sind teilweise höher als für den gewerblichen und abhängig von der Anzahl der Geräte. Differenz und Abstufung wirken sich aber erst ab zehn Geräten aus. Bis zu zehn Geräten kosten beide Kategorien gleich viel.

Hinzu kommen die Urheberrechtsentschädigungen (Suisa-Abgaben), die ebenfalls die Billag einzieht. Für die Empfangsgebühren und die Urheberrechtsentschädigungen erhalten Sie je eine separate Rechnung.

Wichtig: Das Radio- und Fernsehgesetz schreibt eine Meldepflicht vor. Wer also ein Gerät in Betrieb nimmt oder ein empfangsbereites Gerät hat, muss sich selbst bei der Billag melden und die Rechnung für die entsprechende Empfangsgebühr verlangen. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar und muss mit Bussen bis 5000 Franken rechnen. Diese Meldepflicht gilt für Betriebe und Privathaushalte in gleicher Weise.

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© Beobachter Ausgabe 1 vom 09. Jan 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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