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Billag

Wann muss ich das Radio anmelden?

Text:
  • Nathalie Garny
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
21/09

Frage: Als ein Billag-Mitarbeiter bei mir klingelte, liess ich ihn rein und meldete mich an, denn ich hatte am Vortag ein Radio gekauft. Dann kam die Busse: Ich hätte mich zu spät angemeldet. Ist das korrekt? Und hätte ich ihn auch wegschicken können?

Ja. Das Radio- und Fernsehgesetz verlangt, dass man das Gerät anmeldet, bevor man es in Betrieb nimmt. Kommt man der Meldepflicht nicht nach, kostet eine Busse bis zu 5000 Franken. Ihre wird billiger sein, da Sie das Radio am Vortag gekauft haben.

Radio- und Fernsehgeräte sind einzeln gebührenpflichtig. Ob Sie diese Geräte auch tatsächlich benutzen, ist nicht entscheidend. Laut Gesetz müssen Sie ein Gerät anmelden, wenn es technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen. Darunter können auch Computer mit Internetzugang fallen. Pro Haushalt müssen Sie jedoch nur für ein Radio- oder Fernsehgerät bezahlen, auch wenn Sie mehrere Geräte besitzen.

Das Verfahren läuft so: Das Bundesamt für Kommunikation schickt einen Strafbescheid, den Sie innert zehn Tagen unterschreiben können. Unterlassen Sie dies, sendet man Ihnen ein Schlussprotokoll, zu dem Sie Stellung nehmen können. Danach bekommen Sie einen neuen Strafbescheid, gegen den eine Einsprache möglich ist. Das Ganze wird teurer und lohnt sich nur, wenn Sie im Recht sind und das auch beweisen können. 

Eine Busse wäre vermeidbar gewesen: Sie sind nämlich nicht verpflichtet, den Billag-Angestellten in die Wohnung zu lassen. Allerdings dürfte die Billag aus Ihrem Verhalten schliessen, dass Sie tatsächlich ein nicht angemeldetes Gerät besitzen. 

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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