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Facebook

Ehrverletzung gestoppt

Text:
  • Otto Hostettler
Bild:
  •   EPA/Keystone
Ausgabe:
17/11

Wer im sozialen Netzwerk Facebook verleumdet wird, kann sich wehren.

Profitiert rechtlich vom Firmensitz in Kalifornien:Facebook

Erstmals wies ein Schweizer Gericht den US-Kon­zern an, den Eintrag eines Face­book-Mitglieds zu sperren, weil dieser die Persönlichkeitsrechte einer Schweizerin verletzte.

Ein Nutzer hatte die Frau, die nicht Facebook-Mitglied ist, mit Bild- und Texteinträgen diffamiert. Der Basler Anwalt Jascha Schneider forderte darauf von Facebook im Namen der Frau, den Eintrag zu löschen.

Der US-Konzern stellte sich auf den Standpunkt, wer eine Reklamation anbringen wolle, müsse zuerst Mitglied werden. Doch dazu muss man die Geschäftsbedingungen von Facebook akzeptieren – und sich so einverstanden erklären, allfällige Streitigkeiten vor einem kalifornischen Gericht auszufechten. Dadurch ist es für Internetbenutzer aus anderen Ländern so gut wie aussichtslos, sich gegen die Firma zu wehren.

«Nicht einfach machtlos»

Das Zivilgericht Basel-Stadt wies Facebook nun an, den ehrverletzenden Eintrag zu löschen. Medienanwalt Schneider spricht von einem Präzedenzfall: «Man ist dem Giganten Facebook nicht einfach machtlos ausgesetzt.»

Allerdings bringt der Basler Entscheid Facebook-Mitgliedern nichts. Sie haben die Nutzungsbedingungen akzeptiert, womit für sie US-Gerichte zuständig wären.

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© Beobachter Ausgabe 17 vom 18. Aug 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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