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Darf man Fälschungen importieren?

Text:
  • Doris Huber
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
25/10

Frage: Ich habe im Web eine Tasche von Louis Vuitton bestellt und per Kreditkarte 180 Dollar bezahlt. Nun schreibt mir ein Anwalt, ich hätte Markenrechte verletzt. Ich soll eine Verzichtserklärung unterschreiben und 900 Franken zahlen. Habe ich mich strafbar gemacht?

Nein. Da Sie die offenbar gefälschte Tasche für Ihren Eigengebrauch bestellt haben, haben Sie sich nicht strafbar gemacht. Doch beachten Sie: Während früher nur der gewerbsmässige Import von gefälschten Markenartikeln verboten war, ist das seit dem 1. Juli 2008 auch für den privaten Gebrauch untersagt. Das Verbot erlaubt dem Zoll, diese Artikel einzuziehen. Er kann zudem den entsprechenden Markeninhaber benachrichtigen. Deshalb haben Sie jetzt vom Anwalt der Marke Louis Vuitton ein Schreiben bekommen.

Der Drohung des Anwalts nicht nachgeben

Leider sind solche Anwaltsbriefe unnötig drängend, manchmal sogar drohend formuliert. Deshalb ist es gut zu wissen, wie man bei einer derart unangenehmen Überraschung vorgeht: Teilen Sie dem Anwalt und auch dem Zoll mit, dass Sie mit der Vernichtung der gefälschten Artikel selbstverständlich einverstanden sind. Damit verlieren Sie zwar die bezahlten 180 Dollar, aber es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Zu den verlangten 900 Franken: Der Anwalt begründet diese allgemein mit Gebühren der Zollverwaltung, Spesen und Honorar für ihn und Schadenersatz wegen der Markenverletzung. Doch eine solche Pauschalforderung ist unzulässig. Deshalb können Sie den Betrag bestreiten und dem Anwalt mitteilen, dass Sie nicht zahlen werden.

Der Handel mit gefälschten Marken- und Designartikeln hat in den letzten Jahren stark zugenommen – quer durch alle möglichen Produkte: Lederwaren, Textilien, Luxusuhren, CDs, DVDs, Parfums, Medikamente. Darum sollten Konsumentinnen und Konsumenten bei Bestellungen im Internet kritisch sein. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn das Produkt bloss einen Bruchteil des Originals kostet, wenn das Foto dazu undeutlich ist und wenn als Herkunft China, Hongkong oder die Türkei angegeben ist. In diesen Fällen verzichtet man besser auf den Kauf, um sich keine Schwierigkeiten einzuhandeln.

Merkblatt

Worauf Sie sonst noch achten sollten, wenn Sie im Versandhandel bestellen, finden Sie hier zusammengefasst:
Merkblatt Versandhandel (PDF, 102 kb)

Weitere Infos

www.stop-piracy.ch

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© Beobachter Ausgabe 25 vom 08. Dez 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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    Wer mit einer gefälschten Markenuhr bei der Zollkontrolle erwischt wird, ist das preiswerte Stück schnell los.

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