Autoreisen
Reifen, Blech und Pannen
Hotel buchen, Koffer packen, Gas geben. Stopp! Wer mit dem Auto verreist, muss sich auf einiges vorbereiten.
Andere Länder, andere Sitten. In Ferienlaune kann Exotik ihren Reiz haben. Doch auf der Strasse können fremde Sitten nervenaufreibend sein - und auch schwer ins Geld gehen, sollte es denn einmal krachen. «Gut vorbereitet sein bedeutet bei einem Autounfall Ärger und Kosten sparen», sagt Martin Metzler vom Nationalen Versicherungsbüro (NVB).
Das NVB vermittelt zwischen den Versicherungen, wenn Fahrzeuge aus unterschiedlichen Ländern in einen Unfall verwickelt werden. Denn dann können Verständigungsprobleme verwirren und unterschiedliche Versicherungsverträge zu Problemen führen. In jedem Fall empfehlen Schweizer Motorfahrzeugversicherer, dass man sich nach einem Unfall unverzüglich mit ihnen in Kontakt setzt. «Über unsere Hotline erfahren die Kunden, welche Schritte nach einem Unfall vorzunehmen sind», sagt Roman Clavadetscher von der Generali-Versicherung.
Gegenpartei nicht zu sehr vertrauen
Was kann man vor Ort unternehmen? Olivier Michel von der Versicherung Zurich Schweiz empfiehlt generell, im Ausland einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Wer nur das blaue Europäische Unfallprotokoll ausfüllt, läuft Gefahr, dass sich später der beteiligte Autohalter und dessen Versicherer nicht mehr ausfindig machen lassen.
Rückt die Polizei im Ferienland nicht aus, weil keine Personen zu Schaden gekommen sind, empfehlen Experten: Unfallhergang detailliert aufschreiben und Unfallort sowie beschädigte Fahrzeuge fotografieren. «Oft vertraut man der Gegenpartei zu sehr. Bei Streitigkeiten fehlen dann wichtige Beweismittel», sagt Paolo Ferrazzini von TCS/Assista Bellinzona. Er rät, Namen und Adresse des Fahrers und des Fahrzeughalters, amtliches Autokennzeichen, Autoversicherungsname und -nummer, Marke sowie Farbe des Autos zu notieren. Das Unfallprotokoll gilt nicht als Schuldanerkennung, sondern beschreibt lediglich den Sachverhalt des Unfallhergangs. Trotzdem empfiehlt es sich, genau durchzulesen, was man unterschreibt.
Schweizer Autolenker sind für Schäden an Dritten versichert - durch die obligatorische Autohaftpflichtversicherung. Sie gilt auch in allen EU-EWR-Staaten, in Andorra und Kroatien; Autoversicherungen sind in diesen Ländern ebenfalls Vorschrift. Dank dem so genannten Besucherschutz-Abkommen gilt das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis. Für andere Länder wie Rumänien oder Bulgarien braucht es einen Nachweis vom Versicherer, die sogenannte «grüne Karte».
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Pannenhilfe separat versichern
Der administrative Aufwand bei einem Unfall ist schon ärgerlich genug. Noch ärgerlicher wird es, wenn man dann noch fürs Abschleppen oder die Reparatur vor Ort aufkommen muss; Pannenhilfe ist nicht inklusive in der obligatorischen Haftpflichtversicherung. Die meisten Autoversicherer bieten dafür eine Zusatzversicherung an, vergleichbar mit den Schutzbriefen von TCS und VCS. Diese umfassen dann zum Beispiel Fahrzeugreparaturen, -bergung oder -rückführung, falls das Auto nicht mehr fahrtauglich ist. Die Vorsorge für diesen Fall kann helfen, dass Sie und Ihr Portemonnaie auch nach einem Unfall ferientauglich bleiben.
Unfall: Was im Ernstfall zu tun ist
- Vor der Abreise: Grüne Karte und Europäisches Unfallprotokoll mitnehmen (kostenlos beim Autoversicherer erhältlich). Notfallnummern von der eigenen Autoversicherung und der Pannenhilfe notieren.
- Wenns passiert ist, richtig reagieren: Anhalten, Warnblinkanlage einschalten, Pannendreieck aufstellen. In Österreich, Italien, Kroatien und Spanien sind Lenker beim Verlassen des Fahrzeugs verpflichtet, eine Warnjacke zu tragen.
- Erste Hilfe leisten: Verletzte versorgen, Rettungsdienst/Polizei benachrichtigen.
- Unfall protokollieren: Eine Kopie des polizeilichen Unfallprotokolls verlangen. Falls die Polizei nicht vor Ort ist: Alle wichtigen Daten des Unfallgegners und Anschriften von Zeugen notieren, Unfallstelle fotografieren.
- Versicherer informieren: Den Unfall dem Autoversicherer melden. Bei Schadensforderungen ans Nationale Versicherungsbüro gelangen: Telefon 0800 831 831 oder 0041 44 628 89 30 (aus dem Ausland), www.nbi.ch
© Beobachter Ausgabe 15 vom 19. Jul 2006 - Alle Rechte vorbehalten



