Bahnstreik im Ausland
Bekomme ich Geld zurück?
Frage: Meine Freundin und ich wollen mit dem Zug für drei Tage nach Paris fahren. Doch in Frankreich soll gestreikt werden, unter anderem bei der Bahn. Bekämen wir das Billett zurückerstattet, falls wir nicht fahren könnten? Und was wäre mit den Hotelkosten?
Falls der Zug tatsächlich ausfällt, werden Ihnen in Streiksituationen die Kosten für das Ticket und die Platzreservation vollständig ersetzt. Wenn Sie aber nicht fahren wollen, weil es Ihnen zu unsicher ist, ob Sie überhaupt zurückreisen können, und der Zug dann doch fährt, müssen Sie einen Abzug in Kauf nehmen. Gehen Sie am besten vor dem geplanten Abreisetag zu der Stelle, wo Sie das Ticket gekauft haben, und verlangen Sie dort die Rückerstattung. Wenn Sie das Billett online erworben haben: Wenden Sie sich an ticketshop@who-needs-spam.sbb.ch oder – beim Kauf bei einem anderen Anbieter – an diesen.
Zugausfälle sind im Internet publiziert
Die SBB veröffentlichen jeweils am Tag vor dem betreffenden Reisetag auf ihrer Website die Zugverbindungen, die am nächsten Tag ausfallen (www.sbb.ch). Bei Streiks in Italien können die Informationen auch schon früher publiziert sein, da Streiks dort oft organisierter ablaufen als in Frankreich und Ausfälle absehbarer sind.
Was den Ersatz der Hotelkosten anbelangt, muss man unterscheiden, ob Sie das Hotel separat oder im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben.
Wenn Sie das Hotelzimmer als einzelne Leistung gebucht haben, müssen Sie die Kosten bei einer Absage selbst tragen. Es sei denn, es findet sich ein anderer Gast, der das Zimmer belegt, oder der Hotelier zeigt sich kulant.
Wenn die Hotelübernachtungen in einer Pauschalreise inbegriffen sind und die Reise nicht durchgeführt werden kann, haben Sie die Wahl zwischen
- Rückerstattung des bezahlten Betrags,
- einer gleich- oder höherwertigen Ersatzreise ohne Aufpreis, falls der Veranstalter eine solche anbieten kann,
- oder einer minderwertigen Ersatzreise, wobei Sie die Preisdifferenz zurückverlangen können.
Falls die Reise stattfinden kann und Sie sich dennoch entscheiden, sie zu annullieren, müssen Sie die Annullierungskosten selbst tragen. Deren Höhe ist in Ihrem Reisevertrag angegeben.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 27. Okt 2010 - Alle Rechte vorbehalten








