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Drogenkonsum

Bekifft erwischt – komme ich dennoch in die USA rein?

Text:
  • Martin Rindlisbacher
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
20/11

Ich habe vor ein paar Jahren unter Cannabis-Einfluss einen 
Autounfall verursacht und einen Strafbefehl erhalten. Ich möchte nun in die Vereinigten Staaten in die Ferien. Ist das möglich?

Möglich, dass die USA Sie als Sicherheitsrisiko einstufen. Die Schweiz ist zwar dem US-Programm für visumfreies Reisen angegliedert, doch müssen Sie spätestens 72 Stunden vor dem Flug beim US Department of Homeland Security (DHS) eine elektronische Reisegenehmigung beantragen.

Diese Sicherheitsüberprüfung, durchgeführt vom Electronic System for Travel Authorisation (ESTA), kostet 14 Dollar und ist zwei Jahre gültig, wenn Ihr Pass nicht vor­her abläuft. Das DHS meldet unerwünschte Personen der Airline, die dem Passagier spätestens am Flughafen mitteilt, dass er nicht fliegen darf.

Zwar peilen die USA damit vor allem Verurteilte mit langen Freiheitsstrafen, Sexualdelinquenten und Drogendealer an. Aber die US-Behörden dürfen bei zugegebenem Drogenkonsum oder einer Verurteilung im Zusammenhang mit Drogen auch bei Bagatellfällen die Einreise verweigern. Sie wurden mit Straf­befehl wegen Fahrens unter Drogeneinfluss sowie Betäubungsmittelkonsums strafrechtlich verurteilt und erfüllen also das Kriterium der Drogendelinquenz.

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Einmal abgelehnt, wirds kompliziert

Bejahen Sie die entsprechende Frage im ESTA-Antrag wahrheitsgetreu, kann man Ihnen die Bewilligung verweigern. Gegen den Bescheid wehren können Sie sich nicht. Sie könnten als Alternative zwar bei der US-Botschaft oder einem Konsulat ein Nicht-Einwanderer-Visum beantragen. Doch dieser Prozess dauert recht lange, und die Zeit bis zum Abflug ist dann meist zu knapp. Ausserdem sind die Chancen gering, dass das Visum doch noch gutgeheissen wird.

Faktisch bliebe Ihnen damit wohl keine andere Wahl, als zu mogeln und die Verurteilung zu «unterschlagen». Aber Achtung: Selbst eine gültige Reisegenehmigung garantiert noch keine Einreise. Auch die Zollbehörde in den USA kann Sie noch auf den nächsten Flug nach Hause schicken, wenn man sie aufgrund eigener Registerabfragen als unerwünschte Person erachtet.

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© Beobachter Ausgabe 20 vom 28. Sep 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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