Enttäuschung am Ferienort
Wie verbindlich sind Reiseprospekte?
Laut Katalog sollte das Hotel an einem Sandstrand liegen. Stattdessen findet man eine Steinwüste vor. Und das Fünfgangmenü am Abend entpuppt sich als Massenabfertigung am Buffet. Was tun?
Artikel zum Thema
Die Angaben im Reiseprospekt oder auf dem Internet-Reiseportal sind für den Veranstalter verbindlich. Wenn die Reise gestützt auf die Katalogbeschreibung gebucht wurde, haftet der Veranstalter für die darin gemachten Zusagen. Weder Beschreibungen noch Fotos dürfen etwas vortäuschen, was nicht der Wahrheit entspricht. Am besten beschwert man sich gleich vor Ort bei der Reiseleitung oder beim Hotelier und verlangt Ersatz. Eine schriftliche Bestätigung der Beanstandung ist ebenfalls von Vorteil. Im erwähnten Fall kann die Küche vielleicht noch etwas an der Qualität des Essens verändern. Die Steinwüste aber wird bleiben. Sind Ersatzleistungen nicht möglich, gilt es, Beweise zu sammeln (Fotos, Aussagen von Mitreisenden).
Wieder zu Hause, sollte man so schnell wie möglich beim Veranstalter schriftlich eine Preisreduktion verlangen. Als Orientierungshilfe für die Minderung dient die sogenannte Frankfurter Tabelle. Diese und andere Informationen zum Thema finden Sie auf HelpOnline.
Anzeige:
© Beobachter Ausgabe 16 vom 06. Aug 2009 - Alle Rechte vorbehalten




