Sie wollen in den Urlaub

Ich fliege morgen mit der Swiss nach Miami. Kann ich die Reise wegen der bevorstehenden Unwettergefahr kostenlos stornieren?
Die Swiss hat ihre Flüge nach Miami vom 8. bis 10. September annulliert. Die Fluggesellschaft bietet bereits seit Mittwoch, 6. September, als einmalige Kulanz an, dass Kunden ihr Ticket kostenlos umbuchen können, solange dieses über die Swiss – respektive bei der Lufthansa Group Carrier – gekauft wurde. Diese Möglichkeit gilt auch für Flüge nach Tampa, Orlando, Havanna, Varadero und Punta Cana, wenn das Ticket vor dem 6. September ausgestellt wurde. Kontaktieren Sie hierzu am besten das Service Center der Swiss.

Wenn Sie den Flug ganz absagen, können Sie sich die Kosten über dieses Formular abzüglich der anfallenden Annullierungsgebühren je nach Ticket-Kategorie rückerstatten lassen.

Wir haben zwei Wochen Badeferien auf Kuba über ein Reisebüro gebucht. Was sind unsere Rechte?
Solange das Reisebüro die Reise durchführt, schulden Sie bei Rücktritt die Entschädigung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros. Prinzipiell gilt: Je kurzfristiger Sie eine Reise absagen, desto höher ist die Entschädigung. Wenn aufgrund der Situation vor Ort nicht alle Leistungen erbracht werden können, wie zum Beispiel Ausflüge, haben Sie Anspruch auf eine Preisreduktion.

Am besten fragen Kunden direkt bei den Reisebüros an. Von folgenden Reisebüros hat der Beobachter eine Stellungnahme eingeholt:

  • Hotelplan Suisse: Kunden, die eine Pauschalreise nach Kuba, in die Dominikanische Republik oder auf die Bahamas mit Abflug bis und mit 10. September gebucht haben, können diese kostenlos umbuchen oder  annullieren. Für Reisen nach Florida mit Abflug bis und mit 12. September ist ebenfalls eine kostenlose Umbuchung oder Stornierung der Reise möglich. Wurde nur ein Flug gebucht, gelten die normalen Annullationsbedingungen gemäss AGB.
  • DER Touristik Suisse, zu der Helvetic Tours sowie Kuoni Reisen gehören: Kunden, die einen Flug mit Hotelübernachtung gebucht haben, können bis zum 10. September für die Karibik-Inseln kostenlos umbuchen oder annullieren. Das Gleiche ist für Reisen nach Florida bis 12. September möglich sowie speziell für die zum gleichen US-Bundesstaat zugehörige Insel Key West sogar bis zum 17. September. Für reine Flugbuchungen über das Reisebüro gelten die Annullationsbedingungen der Fluggesellschaft.

Stimmt es, dass die Reiseversicherung die Kosten für die Annullierung übernimmt, wenn das EDA eine Reisewarnung für das betreffende Land herausgibt?
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA schaltet auf seiner Website unter «Vertretungen und Reisehinweise» aktuelle Reisewarnungen auf. Wenn das EDA vor einer Reise abrät, übernehmen die meisten Reiseversicherungen die Annullierungskosten. Ausser im Fall Haiti – wegen der Sicherheitslage – rät das EDA zurzeit nicht von einer touristischen Reise in die vom Tropensturm «Irma» betroffenen Länder ab. Das EDA macht lediglich darauf aufmerksam, dass infolge des aktuellen Hurrikans mit grossen Sachschäden in Puerto Rico und den U.S. Virgin Islands zu rechnen ist. Beachten Sie jedoch in jedem Fall die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wir wollen nächste Woche nach Mérida. Die mexikanische Halbinsel Yucatán soll zwar nicht direkt vom Hurrikan betroffen sein, eine wirkliche Ferienlaune verspüren wir aber nicht mehr, weshalb wir die Pauschalreise beim Reisebüro annullieren werden. Können wir einfach von der Reise zurücktreten?
Leider nein. Sie schulden dem Reisebüro eine Entschädigung gemäss den AGB. Vermutlich bezahlt auch Ihre Annullierungskostenversicherung nichts.

Sie sitzen im Ausland fest

 

Wenn an einem Flughafen nichts mehr geht, und man nicht ausreisen kann, an wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie nur einen Flug gebucht haben, müssen Sie sich an die Airline wenden. Sind Sie auf dem Heimweg von einer Pauschalreise, können Sie sich an den Reiseveranstalter wenden.  Haben Sie für Ihre Reise eine Personen-Assistance-Versicherung abgeschlossen, rufen Sie die Versicherung an. Diese drei Ansprechpartner kümmern sich um Ihre Heimreise.

Wie kulant sind Reisebüros, wenn ich wegen des Hurrikanes «Irma» früher nach Hause fliegen möchte?
In der Regel zeigen sich Reisebüros in diesen Fällen grosszügig. Kontaktieren Sie am besten die lokale Reiseagentur. Sowohl die DER Touristik als auch Hotelplan Suisse stehen in Kontakt mit den Gästen vor Ort und suchen nach individuellen Lösungen. Von Hotelplan Suisse befinden sich zurzeit noch 73 Kunden in Florida, 50 in Kuba und 37 in der Dominikanischen Republik. Der Reiseveranstalter hatte bereits zuvor vorsorglich Gäste mit Aufenthalt in Miami, den Florida Keys und Key West evakuiert, die ihre Reise nicht mehr fortführen wollten.

Habe ich Anrecht auf eine Entschädigung für die Warterei?
Wenn weder die Fluggesellschaft noch den Reiseveranstalter eine Schuld trifft, müssen sie nicht für den Schaden einstehen.

Was kann ich tun, wenn mir während der Zeit, die ich im Ausland festsitze, das Geld ausgeht?
Sie können sich von Angehörigen oder Freunden in der Schweiz Geld via Western Union überweisen lassen. Mehr dazu finden Sie unter www.westernunion.ch

Wenn ich es schaffe, die Rückreise selber irgendwie zu organisieren, zahlt irgendeine Versicherung?
Unter Umständen übernimmt die Personen-Assistance-Versicherung die Kosten. Rufen Sie aber zuerst bei der Versicherung an und klären Sie ab, ob Ihre Kosten gedeckt sind, bevor Sie die Rückreise auf eigene Faust organisieren.

Darf der Arbeitgeber Lohnabzüge vornehmen, wenn ich wegen höherer Gewalt verspätet an den Arbeitsplatz zurückkehre?
Ja, denn der Arbeitgeber muss den Lohn nur dann weiter bezahlen, wenn Sie wegen persönlicher Umstände wie Krankheit oder Unfall an der Arbeit verhindert sind. Fehlen Sie wegen Umständen, die auf höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen oder Streiks) zurückzuführen sind, gehen die Absenzen zu Ihren Lasten.

Mehr zu Reiseversicherungen bei Guider

Wer einen längeren Auslandaufenthalt plant oder öfters im Jahr verreist, wird sich unweigerlich mit der Frage beschäftigen, welche Reiseversicherungen er braucht. Guider informiert Beobachter-Abonnenten unter anderem darüber, ob sich eine Annullierungskostenversicherung lohnt und was durch den ETI-Schutzbrief gedeckt ist.

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Quelle: Beobachter Edition