• Anzeige:

  • Fernweh?

    Wie Sie die besten Angebote für Flüge, Hotels und Ferienhäuser finden.

  • Informiert bleiben zum Thema

    Reisen

    Auf und davon – ob zu Fuss, per Rad, Bahn, Auto oder mit dem Flugzeug.

    Stichworte zum Thema

    Themenbereich als

    Alert abonnieren
  • Schöne Ferien!

    Alles, was Reisende wissen sollten, damit der Urlaub unvergesslich wird – im besten Sinne.

    zum Dossier

  • Meistgelesene Artikel

    1. Das System Sozialhilfe
      Problemfall Sozialhilfe
    2. Mietwohnung
      Mein Nachbar zahlt weniger
    3. Fallpauschalen
      Mit Sonden und Fesseln
    4. Nachbarschaft
      Wer will Krach?
    5. Das neue Gesetz
      Auto-Kindersitz bis 12 Jahre
  • Emblem2

    Erfolgreich präsent in den Medien

    Clever kommunizieren als Unternehmen, Verein, Behörde

  • Anzeige:

Flugreisen

Swiss übernimmt Rückflugkosten

Text:
  • Michael Krampf
Bild:
  • Manfred Walker
Ausgabe:
12/10

Den Hinflug auslassen und nur zurückfliegen, das geht bei Swiss nicht. Nun entschädigt sie dennoch einen Kunden – und erspart sich einen Prozess.

Flugreisen: Swiss übernimmt Rückflugkosten

Nur retour geht nicht: Wer den Hinflug verfallen lässt, muss in der Regel zweimal für den Rückflug zahlen.

Flugtickets sind nur gültig, wenn nacheinander alle Teilstrecken abgeflogen werden, die im Ticket festgehalten sind. Das ist der Reisebürovereinigung Star ein Dorn im Auge: Sie wollte einen Musterprozess anstrengen. Doch so weit ist es nicht gekommen. Unmittelbar vor dem auf den 25. Mai angesetzten Prozess vor dem Zivilgericht Basel-Stadt erklärte sich die Swiss bereit, die eingeklagte Forderung zu bezahlen. Dem Kläger blieb nichts anderes übrig, als die Klage zurückzuziehen.

Um ein Gerichtsverfahren zu provozieren, hatte Star-Vorstandsmitglied Heinz Husi bei der Swiss telefonisch einen Retourflug Zürich–Nizza–Zürich gebucht. Am 2. Juli 2009 flog er absichtlich mit einer anderen Airline nach Nizza. Beim Check-in für den Rückflug mit der Swiss wurde ihm erklärt, sein Ticket sei, gestützt auf die Verfallsklausel, ungültig, weil er den Hinflug hatte verfallen lassen. Heinz Husi musste für 347 Franken ein neues Ticket nach Zürich kaufen.

Nachdem Swiss den Prozess immer wieder hinausgeschoben hatte, anerkannte sie nun die Forderung nach 347 Franken plus Verzugszins. Die Fluggesellschaft erklärte sich zudem bereit, die Gerichtskosten zu übernehmen.

Verfallsklausel bleibt bestehen

«Ein klares Schuldeingeständnis», meint Rechtsanwalt Jean-Marc von Gunten, der Star in der Sache vertreten hat. Swiss wäre auch bereit gewesen, eine Prozessentschädigung zu zahlen, wenn Star eine Stillschweigeklausel unterzeichnet hätte. Doch der Verband verzichtete auf das Schweigegeld.

Swiss-Sprecherin Sonja Ptassek erklärt zum aktuellen Fall: «Swiss zahlt nur, weil der Kunde bei der telefonischen Buchung möglicherweise nicht optimal beraten worden war.» Die Swiss werde weiterhin in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine Entschädigung gezahlt werde. Die Verfallsklausel werde nicht aufgegeben.

Anzeige:

  • Kommentar Formular

© Beobachter Ausgabe 12 vom 09. Jun 2010 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh