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Flugreisen
Was darf ins Handgepäck?
Frage: Wir fliegen bald in die Ferien. Wir sind unsicher, welche Sicherheitsvorschriften heutzutage für das Gepäck gelten. Was müssen wir beachten?
Damit Sie bei der Sicherheitskontrolle keine Probleme bekommen, sollten Sie kurz vor der Reise die aktuellsten Vorschriften prüfen. Grundsätzlich verboten sind explosive und leicht entzündbare Substanzen. Gasflaschen, Feuerwerkskörper und dergleichen dürfen Sie weder im Koffer noch im Handgepäck mitnehmen. Das Gleiche gilt für chemische und giftige Stoffe wie Farben, Lacke oder Pfeffersprays.
In den Koffer gehören Gegenstände, die als Waffen missbraucht werden könnten: Taschenmesser, Feilen, Stricknadeln. Ebenfalls in das aufzugebende Gepäck packen Sie Gegenstände, die als Schlagstöcke verwendet werden könnten, sowie Werkzeug. Feuerwaffen sind ebenfalls nur im Koffer erlaubt. Beachten Sie die Einreisebestimmungen am Reiseziel.
Nehmen Sie nur das Nötigste ins Handgepäck: Reisedokumente, Bargeld und Kreditkarten. Und lassen Sie es nie aus den Augen.
Besondere Vorschriften gelten für Flüssigkeiten und Gels. Hustentropfen, Zahnpasta, Cremen et cetera dürfen nur in Behältern von höchstens 100 Millilitern mitgenommen werden. Sie müssen Platz haben in einem transparenten Plastikbeutel von maximal einem Liter Inhalt. Pro Person ist ein Beutel erlaubt. Zeigen Sie ihn bei der Kontrolle separat vor. Medikamente und Spezialnahrung etwa für Kleinkinder , die Sie auf dem Flug benötigen, müssen nicht in den Beutel.
Spezielle Zahlenschlösser
Verschliessen Sie den Koffer mit einem Schloss. Für die USA gibt es spezielle Zahlenschlösser, welche durch die US-Sicherheitsbehörden geöffnet werden können. Transportieren Sie nie Gegenstände im Auftrag von Drittpersonen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Reisebüro sowie im Internet bei den Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften, Flughäfen und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).
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© Beobachter Ausgabe 17 vom 19. Aug 2010 - Alle Rechte vorbehalten









