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Reiseannullierung

«Nur 30 Prozent der Kosten zurück?»

Mitarbeit:
  • Doris Huber
Ausgabe:
21/03

Zwei Tage vor der Firmenreise bekam ich Fieber. Am Reisetag war mir hundeelend; der Arzt diagnostizierte Salmonellen. Nun will die Versicherung nur 30 Prozent der Annullierungskosten zahlen. Ist das korrekt? Ruedi B.

Eine Leistungskürzung ist möglich, obwohl dies auf den ersten Blick unverständlich scheinen mag. Denn eine Annullierungskostenversicherung sollte einen ja vor finanziellen Verlusten schützen, wenn man eine Reise unverschuldet nicht antreten kann. Das klassische Beispiel: Wegen eines Unfalls kurz vor der Reise kann man nicht in die Ferien fahren. Die Versicherung übernimmt die Annullierungskosten, die man dem Reisebüro gemäss Reisevertrag schuldet.

 

Genau hier liegt in Ihrem Fall das Problem: Hätten Sie die Reise sofort nach Ihrer Erkrankung annulliert, wären nur 30 Prozent der Arrangementkosten fällig geworden. Gemäss Annullierungskostenversicherung sind Sie verpflichtet, «bei Eintritt des Ereignisses unverzüglich das Reisebüro und die Versicherung zu benachrichtigen». Weil Sie Ihre Erkrankung nicht gemeldet haben, verlangt das Reisebüro die Bezahlung der vollen Reisekosten – die Versicherung übernimmt aber nur jene 30 Prozent, die bei korrekter Meldung fällig gewesen wären.

 

Es ist verständlich, dass man beim Erkranken vor einer Reise nicht sofort an diese Meldepflicht denkt. Da man als Versicherter jedoch grundsätzlich verpflichtet ist, alles zu unternehmen, was den Schaden gering hält, ist es wichtig, rasch zu informieren.

 

Krankheitsverlauf abschätzen lassen

Konkret: Wenn man vor einer Reise krank wird, sollte man als Erstes die Reisebedingungen prüfen. Bis zu welchem Zeitpunkt entstehen welche Annullierungskosten? Wird die Zeit knapp, sollte man unverzüglich zum Arzt gehen, um von ihm den Krankheitsverlauf so gut wie möglich abschätzen zu lassen. Wenn er für die Reise grünes Licht gibt, sich der Gesundheitszustand dann aber doch so sehr verschlechtert, dass man nicht reisen kann, übernimmt die Versicherung die vollen Reisekosten.

 

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© Beobachter Ausgabe 21 vom 15. Okt 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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