• Schöne Ferien!

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Reisen

Liebe zerbrochen – wer zahlt Ferien?

Text:
  • Michael Krampf
Ausgabe:
5/09

Frage: Ich buchte mit meiner Freundin Ferien auf Mauritius. Jetzt haben wir uns getrennt. Wir möchten die Reise absagen. Übernimmt die Annullierungskostenversicherung die Kosten?

Leider nein. Die Versicherung schützt Sie zwar vor den finanziellen Folgen, wenn Sie eine Reise nicht antreten können. Sie zahlt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: Wenn Sie zum Beispiel schwer krank werden, schwer verunfallen – oder wenn es im Reiseland zu gewalttätigen Unruhen kommt und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten vom Reiseziel abrät.

Kein Geld gibt es, wenn Sie die Reise nicht antreten, weil Sie sich mit Ihrer Reisepartnerin zerstritten haben. Sie und Ihre Ex-Freundin müssen die Kosten der Absage daher selber bezahlen. Am besten melden Sie sich sofort beim Reisebüro, denn je früher Sie absagen, desto tiefer sind die Annullierungskosten. Falls Sie bereit sind, mit jemand anderem nach Mauritius zu fliegen, fragen Sie beim Reisebüro nach, ob eine Umbuchung auf eine andere Person möglich ist. Wenn ja, fallen höchstens Umbuchungskosten an, die in der Regel um einiges tiefer sind als Annullierungskosten.

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© Beobachter Ausgabe 5 vom 04. Mär 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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