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SBB

Arme bezahlen doppelt

Text:
  • Matieu Klee
Bild:
  • SBB Mediendienst
Ausgabe:
11/10

Die SBB bestrafen Kunden, die zu wenig zahlungskräftig scheinen. Das ist illegal.

SBB: Arme bezahlen doppelt

Nach zwei Wochen plötzlich ungültig? Wirbel ums Generalabo auf Raten

Marianne F. war froh, als sie endlich eine Temporärarbeit bekam. Schon am nächsten Tag legte sie los, musste aber für den Arbeitsweg ein Bahn­abon­ne­ment lösen. Weil sie nicht viel Geld aufbringen konnte, entschied sie sich für ein Generalabo auf Raten. Monat für Monat werden dabei 285 Franken fällig. Marianne F. bezahlte die erste Rate gleich am Schalter. Das Übergangsabonnement konnte sie sofort nutzen.

Doch nicht für lange: Schon nach zwei Wochen lief es ab. Statt eines definitiven Abos kam von den SBB nämlich eine Absage: F.s GA-Antrag werde abgelehnt, da sie zu wenig zahlungskräftig scheine. Und sie wurde auch noch bestraft: Statt einen ganzen Monat, wofür sie die erste Rate bezahlt hatte, konnte sie nur einen halben Monat Zug fahren. «Ist es wirklich wahr, dass Leute, die sowieso arm sind, bei den SBB den doppelten Preis bezahlen müssen?», fragte sie beim GA-Service-Center in Brig.

Wo bleibt die Gleichbehandlung?

Doch die Bahn weigerte sich, ihr Geld zurückzuzahlen. Und verwies auf eine entsprechende Tarifbestimmung. Erstaunlich, denn die SBB wussten schon Ende November 2009, dass genau diese Bestimmung gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstösst. In einem identischen Fall entschied das Bundesamt für Verkehr nämlich: Es darf nicht sein, dass als zahlungskräftig eingeschätzte Kunden einen Monat lang für 285 Franken fahren dürfen, alle anderen aber nur zwei Wochen.

Seit Anfang Jahr muss daher in solchen Fällen die Hälfte der ersten Rate ­zurückgezahlt werden. Bei Mari­an­ne F. entschuldigten sich die SBB erst nach Intervention des Beobach­ters für das «Missverständnis» und zahlten Fr. 142.50 zurück.

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© Beobachter Ausgabe 11 vom 26. Mai 2010 - Alle Rechte vorbehalten

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