• Fernweh?

    Wie Sie die besten Angebote für Flüge, Hotels und Ferienhäuser finden.

  • Informiert bleiben zum Thema

    Reisen

    Auf und davon – ob zu Fuss, per Rad, Bahn, Auto oder mit dem Flugzeug.

    Stichworte zum Thema

    Themenbereich als

    Alert abonnieren
  • Exklusive Leserreise

    Wale und Delphine

    Auf der BeobachterNatur-Leserreise an die Côte d'Azur beobachten Sie Delphine und mit etwas Glück auch Finn- oder Pottwale.

    mehr

  • Schöne Ferien!

    Alles, was Reisende wissen sollten, damit der Urlaub unvergesslich wird – im besten Sinne.

    zum Dossier

  • Meistgelesene Artikel

    1. Steuern
      Steuertipps von A bis Z
    2. Steuererklärung
      Wegleitung durch den Papierkram
    3. Steuerfragen
      Beispiele aus der Praxis
    4. Budget
      Damit Finanzielles nach Plan läuft
    5. Schwarzgeld
      Versteckte Schätze 
legalisieren
  • Emblem2

    Erfolgreich präsent in den Medien

    Clever kommunizieren als Unternehmen, Verein, Behörde

  • Anzeige:

SBB

«Ihr Billett ist ungültig»

Text:
  • Matieu Klee
Bild:
  • SBB Bilddatenbank
Ausgabe:
6/10

Wer mit einem elektronischen Billett unterwegs ist, riskiert, dass seine Reise abrupt endet. Die SBB kennen bei ihrer modernsten Technik kein Pardon.

Wer mit einem elektronischen Billett unterwegs ist, riskiert, dass seine Reise abrupt endet. Die SBB kennen bei ihrer modernsten Technik kein Pardon.

Hoffentlich hält der Akku...

Als der Interregio um 8.56 Uhr in Liestal einfährt, freuen sich zwei Kinder besonders auf die bevorstehende Zugfahrt. Mit Mutter Natacha André wollen die zweijährige Olivia und die vierjährige Elena in die Ferien ins Engadin reisen. Kaum sind sie eingestiegen, kommt der Kondukteur.

Natacha André zeigt ihr Billett. Es ist elektronisch gespeichert auf ihrem iPhone. «Der Kondukteur wiederholte nur ständig: ‹Ihr Billett ist ungültig.› Dabei hatte ich es ja bezahlt», sagt sie. Schon nach sechs Minuten ist Endstation. Beim ersten Halt in Sissach müssen alle aussteigen.

Natacha Andrés Pech war, dass ihr Mann für sie das Billett gelöst hatte – und nur er hätte es benutzen dürfen. Doch er ahnte nichts, denn er selbst hatte schon mehrfach ein sogenanntes MobileTicket benutzt. Beim Kauf musste er nie die Personalien angeben. Erst ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Punkt 8.4, zeigt, dass gekaufte Handybillette nur für den­jenigen gültig sind, der sich ursprünglich mit einem Konto registriert hat.

Anzeige:

Kaputtes Handy bedeutet Busse

Die SBB haben ein Problem mit elektronischen Fahrscheinen: Sie sind nicht in der Lage, elektronische Billette umgehend zu entwerten. Schlaumeier könn­ten deshalb betrügen, indem mehrere Reisende dasselbe Ticket benutzen. Deshalb sind die E-Tickets nicht übertragbar. «Eine simple Warnung beim Kauf, dass das Billett nur für meinen Mann gültig ist, hätte genügt, und ich wäre nie in ­diese Kundenfalle getappt», ärgert sich Natacha André. Doch die SBB-Pressestelle will davon nichts wissen: «In den allgemei­nen Geschäftsbedingungen ist klar deklariert, dass Mobile­Tickets persönlich und nicht übertragbar sind.»

Wer die Geschäftsbedingungen durchackert, stösst indes auf noch mehr Bestimmungen, die kundenfeindlich sind. Wenn etwa ein Mobiltelefon nicht funktioniert oder das Display unlesbar ist, wird das elektronische Billett ungültig. Wer so in einem unbegleiteten Zug in eine Kontrolle gerät, der ist für die SBB ein Schwarzfahrer. Zudem tauschen die SBB MobileTickets weder um, noch werden sie zurückerstattet.

Die Pressestelle lässt zumindest ver­lauten, die Bahn sei da­ran, die Applikation so weiterzuentwickeln, dass Kontoinhaber Billette auch für andere Reisende lösen können. Etwas, was seit Jahrzehnten problemlos funk­tioniert – bei Billetten aus Papier.

 

  • Kommentar Formular

© Beobachter Ausgabe 6 vom 17. Mär 2010 - Alle Rechte vorbehalten

created by snowflake productions gmbh