Wohnunghüten
Die Probleme gibts frei Haus
Lädierte Möbel, verendete Zierfische: Wer in die Ferien fährt, sollte sich gut überlegen, wem er seine Wohnung anvertraut. Geht etwas kaputt, kann das teuer werden.

Deuce Bigalow hat eine grosse Liebe: Fische. Als ein junger Gigolo verreist, hütet er dessen Wohnung samt Zierfischen. Doch wie das Leben einem Tölpel so spielt: Aus Unachtsamkeit kippt er das Aquarium um und verwüstet die teure Einrichtung.
Wie im Film «Rent a man» kann es einem auch im realen Leben ergehen. Da kehrt man entspannt aus den Ferien zurück und freut sich auf das traute Heim. Doch, oh Schreck: Die antike chinesische Vase liegt in tausend Stücken auf dem Boden, und die seltenen Orchideen sind verdorrt. Wer kommt für den Schaden auf?
«Sicher nicht die Bekannte, die die Wohnung hütete», sagt Beobachter-Wohnexperte Marc Caprez. «Für unentgeltliche Gefälligkeitsdienste kann man praktisch nicht haftbar gemacht werden.» Wer würde sich sonst noch freiwillig um die Wohnung von Freunden kümmern? Das Nachsehen haben in diesem Fall die Wohnungsmieter: Die Vase und die vertrockneten Blumen müssen sie selber bezahlen.
Vorsicht mit fremden Tieren
Anders ists bei Schäden durch Haustiere – etwa durch den Dalmatiner, zu dem die Bekannte auch noch schaut: Während sie draussen mit dem Handy telefoniert, entwischt der Hund und buddelt im Garten der Nachbarsvilla die teuren Rosenstöcke aus. In diesem Fall hat die Bekannte Pech gehabt – als vorübergehende, unachtsame Hundehalterin kann sie zur Rechenschaft gezogen werden. «Man sollte sich daher gut überlegen, welche Tiere man hüten will», sagt der Zürcher Haftpflichtversicherungsexperte Martin Hablützel.
Der Stubentiger, den sie auch noch füttert, wird ihr weniger Sorgen bereiten. Selbst wenn die Katze eines Nachts über den Balkon in Nachbars Wohnstube schleichen und dessen Ledersofa zerkratzen sollte, träfe die temporäre Hüterin keine Schuld. Da Katzen als nicht herrschaftsfähige Tiere gelten, hat sie die «nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung» walten lassen, wie es das Obligationenrecht fordert. Nur wenn es sich bei dem Vierbeiner um einen Wiederholungstäter handelt, könnte er zur Kasse gebeten werden.
Um böse Überraschungen auszuschliessen, empfiehlt Rose Ntshoko vom Untermietservice in Basel, den Wohnungs- und Tierhütedienst nur zu übernehmen, wenn man eine Privathaftpflichtversicherung hat, die für allfällige Schäden aufkommt – damit der gut gemeinte Freundschaftsdienst nicht in Feindschaft endet.
Homeservices: Im Schadensfall abgesichert
- Wenn Sie Ärger mit Ihren Freunden vorbeugen wollen: Geben Sie Ihre Wohnung während Ihrer Ferien in professionelle Hände. Spezialisierte Homeservices bieten gegen wenig Geld Haus- und Tierhütedienste an.
- Auch Ihr Bullterrier oder Ihre Perserkatze sind möglicherweise in einem Tierheim besser aufgehoben als beim Freund, der Ihnen einen Gefälligkeitsdienst erweisen will.
- Wenn Sie mehrere Monate verreisen: Schliessen Sie einen Untermietvertrag samt Übergabeprotokoll ab, in dem Sie Rechte und Pflichten des Wohnungshüters regeln. Der Untermietservice mit Filialen in Basel, Bern und Zürich stellt Kundinnen und Kunden gratis Formulare zur Verfügung. Informationen unter www.untermietservice.ch
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 07. Aug 2003 - Alle Rechte vorbehalten









