Zolleinfuhr
Exoten verboten
Viele Ferienreisende versuchen verbotene Souvenirs wie Reptilien oder Elfenbein in die Schweiz zu schmuggeln. Das kann sie teuer zu stehen kommen.
Nebenartikel
Der Zöllner am Flughafen in Moskau warf einen Blick in die Tasche von Oliver P. «Was ist in der runden Büchse?» – «Kaviar», erwiderte Oliver P., stolz auf seine Shopping-Trophäe. Der Zöllner zwinkerte ihm zu und liess ihn passieren.
In Zürich-Kloten ging Oliver P. mit dem Kilo Beluga-Kaviar durch die grüne Schleuse mit dem Schild «Nichts zu deklarieren». Er hatte Glück, denn die Schweizer Zöllner hätten die teure Delikatesse sofort beschlagnahmt. Ohne spezielle Bewilligung darf man nämlich lediglich 250 Gramm des Störlaichs in die Schweiz einführen. Der Grund: Die Störe drohen auszusterben und sind deshalb durch ein internationales Artenschutzabkommen geschützt. Der Verstoss gegen die Einfuhrbestimmung hätte im Fall von Oliver P. eine Busse von 1000 bis 2000 Franken zur Folge gehabt.
«Viele Leute sind bei ihren Ferienmitbringseln sehr leichtfertig», sagt Miroslaw Ritschard, Abteilungsleiter Zoll beim Flughafen. «Mitnehmen und mal schauen», heisse oft die Devise. So entdecken die Flughafenzöllner bei Stichproben ab und zu ausgestopfte Krokodile, Schlangenlederstiefel, Schalen aus Schildkrötenpanzer oder Schachfiguren aus Elfenbein – alles Souvenirs, deren Einfuhr in die Schweiz bewilligungspflichtig oder verboten ist. Ohne Einfuhrbewilligung des Bundesamts für Veterinärwesen und ein entsprechendes Artenschutzdokument des Herkunftslands werden die oft sehr teuren Mitbringsel am Zoll zurückbehalten.
Hohe Rückschaffungskosten
«Die Artenschutzbestimmungen sind leider viel zu wenig bekannt», sagt Marlis Lauffer. Die Grenztierärztin am Flughafen Kloten wird beigezogen, wenn die Zöllner einen Verstoss gegen den Artenschutz vermuten – wie bei der jungen Python, die ein Passagier in einer Schachtel bei sich trug. «Mich erstaunt kaum noch etwas», sagt Lauffer. Immer wieder komme es vor, dass Passagiere Papageien, Wellensittiche oder Schildkröten im Flughafen lassen müssten, weil sie die erforderlichen Aus- und Einfuhrdokumente nicht vorweisen könnten.
Nach den Frühlings- oder Herbstferien müssen die Zöllner zudem regelmässig die Einfuhr von Hunden verhindern. «Die Reisenden verlieben sich in streunende Hunde am Strand», sagt Ritschard. Die an der Grenze festgehaltenen Tiere stammen entweder aus Ländern wie der Türkei, wo die Tollwut nicht ausgerottet ist, oder es sind Rassehunde mit kupierten Ohren oder Ruten: Sie dürfen seit letztem Sommer überhaupt nicht mehr über die Grenze.
Die frisch gebackenen Besitzer sind oft geschockt, wenn sie ihren Vierbeiner in der Tierstation am Flughafen zurücklassen müssen. Das kann sie zudem teuer zu stehen kommen: Neben den Kosten für Unterbringung und Futter müssen sie auch für den Rückflug in das Herkunftsland aufkommen. «Ein Frachtticket für einen Hund ist teurer als ein normales Billett», sagt Lauffer. Wenn die Besitzer für das Tier keine Lösung im Ausland finden, müssen die Hunde gar eingeschläfert werden. «Das machen wir Tierärzte am wenigsten gern.»
16 Franken für ein Kilo Butter
Dass Auslandsreisende die Zollbestimmungen nur schlecht kennen, bestätigt auch Richard Schärrer von der Zollkreisdirektion Schaffhausen. «Viele wissen zum Beispiel nicht, dass die Freigrenze von 300 Franken nicht kumulierbar ist.» Seit März 2002 dürfen zwar Einkäufe bis zu 300 Franken pro Person mehrwertsteuerfrei eingeführt werden. Selbst wenn man zu viert im Auto sitzt, darf man aber nicht einfach einen 1150 Franken teuren Fernseher über die Grenze nehmen, ohne Mehrwertsteuer zu bezahlen: Da sich der Fernseher nicht durch vier teilen lässt, dürfen die Käufer auch nicht viermal die Freigrenze von 300 Franken beanspruchen. Deshalb ist die Mehrwertsteuer von 7,6 Prozent auf den ganzen Einkaufsbetrag zu entrichten.
Wer hingegen zu dritt Lebensmittel einkauft, kann Waren für insgesamt 900 Franken mehrwertsteuerfrei einführen. Allerdings nur solange auch die besonderen Beschränkungen für Lebensmittel eingehalten sind. Denn die Freigrenze von 300 Franken gilt nicht für Fleischwaren und Milchprodukte. Auch Alkohol und Tabak unterliegen zum Schutz der Landwirtschaft besonderen Einschränkungen (siehe Nebenartikel: «Freigrenzen: Das sind die Limiten»). Stellen die Schweizer Zöllner fest, dass die Bestimmungen nicht eingehalten worden sind, fordern sie hohe Zollabgaben – egal, wie viel die Waren wert sind. Wer ein Kilogramm Butter zu viel dabeihat, muss dafür beispielsweise 16 Franken Zoll zahlen – oder die Butter zurück ins Ausland bringen.
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© Beobachter Ausgabe 4 vom 21. Feb 2003 - Alle Rechte vorbehalten




