Kurz vor dem 70. Geburtstag erhielt Peter Küng Post vom Thurgauer Strassenverkehrsamt. Er müsse seine Fahrtüchtigkeit testen lassen. «Die Untersuchung ergab, dass ich beim Autofahren eine Brille tragen muss. Das tue ich ohnehin schon seit 20 Jahren», sagt Küng. Sein Arzt sandte das Formular mit dem entsprechenden Vermerk ans Amt. Das war Anfang April. Küngs fuhren darauf für längere Zeit in die Ferien.

Mitte August rief die Kantonspolizei bei Peter Küng an. Er müsse zur Einvernahme auf den Posten. Er habe die Aufforderung, den Fahrausweis innert zehn Tagen abzugeben, nicht befolgt. «Ich dachte natürlich an ein Missverständnis», sagt Küng, «ich hatte ja weder ein entsprechendes Schreiben noch einen Anruf erhalten.» Der Beamte sagte, der fragliche Brief sei per A-Post Plus versandt worden.

Solche Sendungen gelten als rechtskräftig zugestellt, wenn der Pöstler sie ins Postfach legt und das vermerkt. Eine Unterschrift des Empfängers ist nicht nötig. A-Post Plus kann daher zu Rechtsunsicherheiten führen – sie hat denn auch die Justiz schon mehrmals beschäftigt, bis hoch zum Bundesgericht. Trotzdem versenden immer mehr Verwaltungen auch fristgebundene Korrespondenz via A-Post Plus, um Portokosten zu sparen.

«Eine Verschwendung von Steuergeldern»

«Der Brief ist wohl in unserer Ferienabwesenheit verlorengegangen», sagt Küng. Die Lappalie verursachte eineinhalb Stunden polizeiliche Befragung und 140 Franken Kosten für den «Polizeiauftrag Einzug Führerausweis». Sie beschäftigte sogar die Staatsanwaltschaft. Die schickte Küng schliesslich eine zweiseitige «Nichtanhandnahmeverfügung in Sachen Kanton Thurgau gegen Peter Küng». «Eine Verschwendung von Steuergeldern», findet Küng. «Ein simpler Anruf hätte genügt.»