Sabrina Pergolis wollte ihren Lehrabschluss feiern – aber richtig. Mit der ganzen Klasse, in Barcelona. Sie und eine Freundin buchten bei Kuoni Flug und Hotel. Das Geld kam vom kargen Lohn.

Doch die beiden hatten dreifaches Pech: Ihr Flug wurde am Abreisetag annulliert. Die zwei mussten eine Nacht im Flughafenhotel verbringen – während sich die Klasse bereits in Spanien vergnügte. Der von Kuoni angebotene Ersatzflug war dann derart ungünstig, dass die beiden die Reise absagen mussten.

Pergolis forderte das Geld zurück. Kuoni weigerte sich: Man habe die Reklamation der Iberia weitergeleitet. Mit einer Antwort sei in sechs Monaten zu rechnen.

Hier gilt das Pauschalreisegesetz

Pergolis wandte sich an den Beobachter, der rechtlich aufzeigte: Wenn Flug und Hotel gebucht werden, ist das Pauschalreisegesetz anwendbar. Kuoni muss auch für das Verhalten Dritter, etwa der Fluggesellschaft, geradestehen.

So instruiert, gelangte Pergolis an den Reiseombudsmann. Resultat: Kuoni entschuldigte sich und erstattete das Geld zurück.