Beliebt scheinen Briefe, bei denen der Empfänger erst erschrickt, weil das Schreiben aussieht, als käme es von einer Anwaltskanzlei.

Ein Beispiel: eine Mahnung, in der im Briefkopf die «Rechtsberater Marending & Lombriser» erwähnt sind. Marending informiert im Anwaltsjargon, sie seien «von ihrem Mandanten beauftragt worden, die notwendigen gerichtlichen Schritte einzuleiten», falls die offene Telefonrechnung von Orange nicht beglichen werde. Erst am Ende des Textes sieht man: «Marending & Lombriser» sind keine Anwälte, sondern arbeiten in der Abteilung Debitorenmanagement von Intrum Justitia.

Für Sprecher Sascha Brombois ist das kein Problem: «Wir sind der Ansicht, dass wir mit diesem Ansatz eher etwas für den Schuldner tun als gegen ihn. Wir haben zuvor bereits zwei Mahnungen mit einem Intrum-Justitia-Briefkopf verschickt. Reagiert der Schuldner auf diesen Brief nicht, müssen wir die Betreibung einleiten.»

Anderer Ansicht ist Anwaltsverbands-Sprecher Michael Hüppi. Es sei nicht in Ordnung, missverständliche Berufsbezeichnungen wie Rechtsberater zu verwenden. Ein Laie könne kaum zwischen Anwalt, Notar und Rechtsberater unterscheiden: «Mit diesem Vorgehen bewegt sich die Intrum Justitia am Rande der Legalität. Sie verunsichert den Rechtssuchenden und bringt damit den Anwaltsstand in Verruf».